Gesundheitsminister: LETZTES MAL, offizielle Bekanntgabe verabschiedeter Maßnahmen von nationaler Bedeutung

Gesundheitsminister LETZTES MAL offizielle Ankündigung wichtiger nationaler Maßnahmen

Der Gesundheitsminister sendet eine sehr wichtige Last-Minute-Ankündigung für ganz Rumänien zu einem großen Problem, das derzeit nicht nur in unserem Land, sondern auch in anderen Ländern Europas Anlass zur Sorge gibt, und wie Sie sehen, sind wir im Gespräch über Affenpocken.

Der Gesundheitsminister spricht über die Art und Weise, wie Impfstoffe gegen Affenpocken für bestimmte Personengruppen verabreicht werden, wobei der Impfstoff mit dem Namen Jynneos in unserem Land zur Verwendung zugelassen ist, und unten finden Sie Erläuterungen dazu, wie er bei Bedarf verwendet werden würde , für Menschen.

„Angesichts der steigenden Anzahl registrierter Affenpockenfälle in europäischen Ländern ist die Impfung gegen Affenpockeninfektionen eine Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung.“ In Rumänien wird die Impfung gegen Affenpockeninfektionen mit dem Jynneos-Impfstoff organisiert. Durchführung der Impfkampagne gegen Affenpocken

Der Impfstoff gegen Affenpocken wird als postexpositionelle Prophylaxemaßnahme den folgenden Personengruppen verabreicht: a) Personen, die in epidemiologischen Untersuchungen identifiziert wurden – Kontakte bestätigter Krankheitsfälle, in den ersten 4 bis 14 Tagen nach der Exposition; b) medizinisches Personal im Falle einer unbeabsichtigten Exposition. Postexpositionsprophylaxe (PEP) Im Falle einer Exposition gegenüber einer Affenpockeninfektion sollte die Postexpositionsimpfung asymptomatischer Personen ≥ 18 Jahre so früh wie möglich durchgeführt werden, d. h. die erste Impfdosis sollte innerhalb von 4 Tagen verabreicht werden Exposition, um Krankheiten vorzubeugen.

Wenn die erste Impfdosis nicht innerhalb von 4 bis 14 Tagen verabreicht wird, kann die Krankheit möglicherweise nicht verhindert, die Schwere der Symptome jedoch verringert werden. Zur Vervollständigung der Grundimmunisierung ist im Abstand von 28 Tagen eine zweite Impfdosis erforderlich. Für die Anwendung bei Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen ist der Impfstoff nicht zugelassen, da für diese Personengruppen keine Daten aus Studien vorliegen.

Indikationen für PEP sind enger Körperkontakt über intakte Haut oder Schleimhäute (sexueller Kontakt, zwischenmenschlicher Kontakt von Familienmitgliedern) oder längerer ungeschützter persönlicher Kontakt von weniger als 1 m mit einer mit Affenpocken infizierten Person (Haushaltskontakte).

Nach engem Kontakt, ohne entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, FFP2-Maske/medizinische Maske und Schutzkittel), mit einer Person mit bestätigten Affenpocken, mit Körperflüssigkeiten oder potenziell infektiösem kontaminiertem Material (Kleidung oder Bettzeug der infizierten Person), im Bereich von medizinische Versorgung; – Laborpersonal mit ungeschütztem versehentlichem Kontakt mit biologischen Proben, die nicht inaktiviertes Affenpockenmaterial enthalten, insbesondere wenn das Virus durch Zellkulturvermehrung angereichert wurde.“