Gesundheitsminister: LETZTES MAL, wichtige offizielle Anordnung mit Auswirkungen für die Rumänen

Gesundheitsminister LETZTES MAL Wichtige offizielle Anordnung wirkt sich auf Rumänen aus

Der Gesundheitsminister hat eine sehr wichtige Verordnung unterzeichnet, die Auswirkungen auf Millionen Rumänen im ganzen Land haben wird, und zwar deshalb, weil die Behörden, wie Sie in den folgenden Erläuterungen sehen können, Ärzten aus dem ganzen Land die Möglichkeit bieten ihre Praxisfamilie zu modernisieren.

Der Gesundheitsminister hat diese Verordnung jetzt unterzeichnet, aber die Entscheidung, Hausärzten diese Möglichkeit anzubieten, besteht bereits seit einiger Zeit, und zwar deshalb, weil im PNRR spezielle Mittel bereitgestellt werden, um Hausärzten nicht nur bei der Modernisierung ihrer Einzelpraxen zu helfen für Sie.

„Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/2.094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der durch COVID-19 verursachten Krise und der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung des Aufbau- und Resilienzmechanismus, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 124/2021 über die Einrichtung des institutionellen und finanziellen Rahmens für die Verwaltung der europäischen Mittel, die Rumänien im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus zugewiesen werden.

Sowie für die Änderung und Ergänzung der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 155/2020 über einige Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplans, die für Rumänien erforderlich sind, um auf rückzahlbare und nicht rückzahlbare externe Mittel im Rahmen des Wiederherstellungs- und Resilienzmechanismus zugreifen zu können, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch Gesetz Nr. 178/2022, mit späteren Ergänzungen, auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Regierungsbeschlusses Nr. 209/2022 für die Genehmigung der methodischen Normen für die Anwendung der Bestimmungen der Notstandsverordnung der Regierung Nr. 124/2021 zur Schaffung des institutionellen und finanziellen Rahmens für die Verwaltung der europäischen Mittel, die Rumänien im Rahmen des Wiederherstellungs- und Resilienzmechanismus zugewiesen wurden, sowie zur Änderung und Vervollständigung der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 155/2020. XNUMX/XNUMX über einige Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans, die für Rumänien erforderlich sind, um im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus auf rückzahlbare und nicht rückzahlbare externe Mittel zugreifen zu können,

Unter Berücksichtigung des Genehmigungsberichts Nr. AR/17.094 vom 28.09.2022 der Generaldirektion für Projektdurchführung und -überwachung und die Stellungnahme des Ministeriums für Investitionen und europäische Projekte Nr. 111.727 vom 29.09.2022, registriert beim Gesundheitsministerium mit der Nr. 17.171 vom 29.09.2022, basierend auf den Bestimmungen der Kunst. 7 Abs. (4) aus Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlässt der Gesundheitsminister die folgende Anordnung:

Der Begünstigtenleitfaden für Projektaufrufe ist genehmigt – Aufrufcode: MS-0015, Säule V: Gesundheit und institutionelle Resilienz, Komponente 12: Gesundheit, Investition: I1. Entwicklung der vorklinischen medizinischen Infrastruktur, spezifische Investitionen: I1.5. Familienplanungsbüros im Zusammenhang mit dem Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplan (siehe Anhang*), der integraler Bestandteil dieser Verordnung ist.

Der Anhang ist im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. veröffentlicht. 977 bis, das im Public Relations Center in Sos erworben werden kann. Panduri Nr. 1, Bl. P33, Erdgeschoss, Sektor 5, Bukarest. Die allgemeine Leitung der Projektumsetzung und -überwachung innerhalb des Gesundheitsministeriums wird die Bestimmungen dieser Verordnung umsetzen. Diese Anordnung ist im offiziellen Monitor Rumäniens, Teil I, veröffentlicht.“