Bildungsminister: LAST-MINUTE-Änderungen für Schüler und Schulen, offizielle Maßnahmen

Bildungsminister ändert in letzter Minute die offiziellen Maßnahmen für Schüler

Der Bildungsminister nimmt eine Reihe sehr wichtiger Änderungen vor, die sich an viele Schüler an Schulen in Rumänien richten, und zwar deshalb, weil es sich um eine Reihe von Maßnahmen handelt, die im Rahmen einer bereits erlassenen Verordnung offiziell verabschiedet wurden veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Die letzten Tage.

Der Bildungsminister ist der Initiator dieser Verordnung und zielt darauf ab, wie der Zulassungsdurchschnitt für die duale und berufliche Ausbildung künftig berechnet wird. Die unten aufgeführten Änderungen werden von allen darauf basierenden Bildungseinheiten angewendet Systeme.

„Gemäß den Bestimmungen der Kunst. 76 des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, gemäß den Bestimmungen von Art. 3 Absatz (1) und der Kunst. 13 Abs. (3) aus Regierungsbeschluss Nr. 369/2021 über die Organisation und Arbeitsweise des Bildungsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlässt der Bildungsminister diese Verordnung.

1. Artikel 10 wird geändert und hat folgenden Inhalt: „Art. 10. – Die Zulassung zur Berufsausbildung erfolgt in absteigender Reihenfolge der differenziert berechneten Zulassungsdurchschnitte wie folgt: a) die Situation, in der die Zahl die Zahl der registrierten Kandidaten die Zahl der von der Bildungseinrichtung angebotenen Studienplätze übersteigt; b) die Situation, in der die Zahl der Bewerber die Zahl der von der Bildungseinrichtung angebotenen Studienplätze nicht übersteigt.“

2. Artikel 12 Absatz (1) wird geändert und erhält folgenden Inhalt: „Art. Art. 12. – (1) Die Berechnung des Zulassungsdurchschnitts in der Berufsausbildung erfolgt wie folgt: a) im Fall des Art. 10 lit. a): MAIP = {70 x [(20ABS + 80EN) / 100] + 30 x PSA} / 100, wobei: MAIP = Zulassungsdurchschnitt in der Berufsausbildung; ABS = allgemeiner Abschlussdurchschnitt der XNUMX. – XNUMX. Klassen; EN = allgemeiner Durchschnitt der nationalen Bewertung in der XNUMX. Klasse; PSA = Note des zusätzlichen Zulassungstests, der von der Bildungseinheit in Zusammenarbeit mit Partnerwirtschaftsakteuren erstellt wurde.

In dem in Art. genannten Fall. 10 lit. b): wobei: MAIP = Zulassungsdurchschnitt in der Berufsausbildung; EN = allgemeiner Durchschnitt der nationalen Bewertung in der 2023. Klasse.“ Art. II. - Die Bestimmungen der Kunst. Es tritt mit dem Schuljahr 2024-XNUMX in Kraft.

Art. III. – Die Generaldirektion für voruniversitäre Bildung, das Nationale Zentrum für die Entwicklung der beruflichen und technischen Bildung, die Schulaufsichtsbehörden des Kreises/der Gemeinde Bukarest und die Einheiten für voruniversitäre Bildung führen die Bestimmungen dieser Verordnung aus. Art. IV. Diese Anordnung ist im offiziellen Monitor Rumäniens, Teil I, veröffentlicht.“