Der Gesundheitsminister: Die Verordnung im LETZTEN MOMENT, welche Änderungen sie für ganz Rumänien erfordert

Verordnung des Gesundheitsministers verhängt im LETZTEN MOMENT Änderungen für ganz Rumänien

Der Gesundheitsminister hat einen äußerst wichtigen Erlass unterzeichnet, der große Auswirkungen auf Krankenhäuser in ganz Rumänien haben wird, und zwar deshalb, weil nach langem Warten endlich entschieden wurde, wie in die Krankenhausinfrastruktur und die Ausrüstung der Krankenhäuser investiert wird.

Der Gesundheitsminister erläutert in der nachstehend teilweise dargestellten Verordnung, was diese Investitionen bringen werden, die Rumänien dank der Gelder aus dem PNRR erzielen wird, die von den rumänischen Behörden in dem Zeitraum, für den die Mittel zur Verfügung stehen, sehr umsichtig ausgegeben werden müssen uns.

„Einsicht in den Genehmigungsbericht Nr. 20.859 vom 18.11.2022 der Generaldirektion für Projektdurchführung und -überwachung und die Stellungnahme des Ministeriums für europäische Investitionen und Projekte Nr. 139.052 vom 18.11.2022, registriert beim Gesundheitsministerium unter der Nr. 20.879 vom 18.11.2022, auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Regierungsbeschlusses Nr. 209/2022 für die Genehmigung der methodischen Normen für die Anwendung der Bestimmungen der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 124/2021.

In Bezug auf die Einrichtung des institutionellen und finanziellen Rahmens für die Verwaltung der europäischen Mittel, die Rumänien im Rahmen des Wiederherstellungs- und Resilienzmechanismus zugewiesen wurden, sowie für die Änderung und Vervollständigung der Notstandsverordnung der Regierung Nr. 155/2020 über einige Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans, die für Rumänien erforderlich sind, um im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus auf rückzahlbare und nicht rückzahlbare externe Mittel zugreifen zu können.

Sowie Regierungsbeschluss Nr. 1.237/2022 zur Genehmigung des Nationalen Investitionsprogramms für Gesundheitsinfrastruktur im Zusammenhang mit Ziel 377, Komponente 12 – Gesundheit aus dem Anhang zum Durchführungsbeschluss des Rates vom 3. November 2021 zur Genehmigung der Bewertung des rumänischen Aufbau- und Resilienzplans sowie der Methodik zur Genehmigung von Investitionen, die im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens finanziert werden,

Gemäß den Bestimmungen der Kunst. 7 Abs. (4) aus Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlässt der Gesundheitsminister die folgende Anordnung: Der Finanzierungsleitfaden für vorab ausgewählte Begünstigte im Rahmen der wettbewerbsorientierten Ausschreibung von Projekten wird genehmigt – Ausschreibungscode: MS -0212, Säule V: Gesundheit und Resilienz institutionell, Komponente 12: Gesundheit, Investitionen: I2.

Entwicklung der Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser, spezifische Investitionen: I2.1 – Neue Infrastruktur öffentlicher Krankenhäuser und spezifische Investitionen: I2.2 – Medizinische Ausrüstung und Apparate im Zusammenhang mit dem Nationalen Wiederherstellungs- und Resilienzplan (siehe Anhang*), der ein integraler Bestandteil ist dieser Ordnung. Die allgemeine Leitung der Projektdurchführung und -überwachung innerhalb des Gesundheitsministeriums führt die Bestimmungen dieser Verordnung aus.“