Der Gesundheitsminister: LAST-MINUTE-Anweisungen für Millionen Rumänen im Land herausgegeben

Der Gesundheitsminister hat LAST-MINUTE-Anweisungen für Millionen von Rumänen im Land herausgegeben

Der Gesundheitsminister hat in letzter Minute eine Reihe von Anweisungen erlassen, die sich derzeit an Millionen Rumänen aus dem ganzen Land richten, und zwar deshalb, weil er beschlossen hat, alle Menschen auf etwas aufmerksam zu machen, worüber sie in diesem Moment Bescheid wissen sollten in vollem Zustand der Grippeepidemie-Alarm im ganzen Land.

Der Gesundheitsminister spricht im Folgenden über alle Anweisungen, die die Menschen derzeit befolgen sollten, um sich vor einer möglichen Infektion mit der Grippe, aber auch mit anderen Viren, die sich derzeit in Rumänien sehr schnell verbreiten, zu schützen, daher ist es gut, sie sich anzusehen .

„Mit Blick auf den Bericht der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit und Gesundheitsprogramme Nr. 161 vom 5.01.2023 und Adresse des National Institute of Public Health Nr. 117 vom 4.01.2023, basierend auf Art. 2 Abs. (6) und der Kunst. 5 lit. i) aus Gesetz Nr. 95/2006 über die Gesundheitsreform, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, und von Art. 7 Abs. (4) aus Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlässt der Gesundheitsminister diese Weisung.

Angesichts der Zunahme der Influenza-Erkrankungsfälle und der Überschreitung des Durchschnitts der letzten fünf Saisons wird der epidemiologische Alarmzustand für die Influenza festgestellt. Um durch Influenza und andere Virusinfektionen der Atemwege verursachte Krankheiten zu verhindern und zu begrenzen, werden ab dem Datum dieser Anweisung auf der Ebene der Gesundheitseinrichtungen die folgenden Maßnahmen angewendet.

Beschränkung des Besuchsplans von Patienten, die in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen stationär behandelt werden, auf der Grundlage der vom Gesundheitsamt des Landkreises oder der Stadt Bukarest durchgeführten Analyse gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 3.670/2022 zur Festlegung des Besuchsplans in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. Durchführung der täglichen epidemiologischen Triage für das medizinische, sanitäre und Hilfspersonal mit der Empfehlung, Personen mit festgestellten Atemwegsbeschwerden freiwillig zu Hause zu isolieren oder Tätigkeiten auszuführen, die keine Interaktion mit Patienten beinhalten.

Das Tragen geeigneter Schutzausrüstung, d. h. Masken, Handschuhe, Kittel, sowohl durch Besucher als auch durch medizinisches Personal und andere Personen, die mit Patienten in Kontakt kommen. Sicherstellung der Vorräte an Virostatika, insbesondere in Krankenhäusern, die Fälle von akuten Atemwegsinfektionen aufnehmen. Sicherstellung der Etablierung einer spezifischen antiviralen Therapie unmittelbar nach der Aufnahme bei Patienten mit einem mit Influenza kompatiblen Krankheitsbild mit/ohne Labordiagnose.

Gewährleistung der Bedingungen für die Grippeimpfung von nicht geimpftem medizinischem und sanitärem Personal; Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Vorräte an Schutzausrüstung und deren ordnungsgemäße Verwendung durch medizinisches und sanitäres Personal; Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Vorräte an Antiseptika und Desinfektionsmitteln für eine strenge Hand- und Oberflächenhygiene; Einhaltung der Grippefall-, Kontakt- und Ausbruchsmanagementprotokolle.“