Gesundheitsminister: LAST-MINUTE-Anordnung mit wichtigen Maßnahmen für Rumänen angekündigt

Der Gesundheitsminister hat den Rumänen in letzter Minute wichtige Maßnahmen angekündigt

Der Gesundheitsminister hat offiziell eine neue Last-Minute-Verordnung angekündigt, die eine Reihe äußerst wichtiger Maßnahmen für das ganze Land beinhaltet, und zwar deshalb, weil beschlossen wurde, die Benachrichtigung der Behörden für den Verkauf von Produkten zu verlangen Vollständige Ersatzstoffe für die Ernährung zur Gewichtskontrolle.

Der Gesundheitsminister spricht im Folgenden über die Angleichung der rumänischen Gesetzgebung an die geltenden europäischen Richtlinien in Bezug auf vollwertige Ernährungsersatzprodukte zur Gewichtskontrolle, und die Maßnahme ist eine äußerst gute Maßnahme für alle Rumänen, die Verfahren dieser Art zur Gewichtsabnahme anwenden. jetzt oder in der Zukunft.

„VERORDNUNG zur Genehmigung des Meldeverfahrens für Produkte, die als vollwertiger Diätersatz zum Zweck der Gewichtskontrolle auf der Grundlage von Art. 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1798 der Kommission vom 2. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die Zusammensetzung und Informationen, die für Gesamtnahrungsersatzstoffe zur Gewichtskontrolle gelten

Das Meldeverfahren für Produkte, die als Vollnahrungsersatzstoffe zur Gewichtskontrolle in Verkehr gebracht werden, wird auf der Grundlage von Art. 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1798 der Kommission vom 2. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die spezifischen Anforderungen an die Zusammensetzung und Informationen, die für Gesamtnahrungsersatzstoffe zur Gewichtskontrolle gelten, im Anhang enthalten, der integraler Bestandteil dieser Verordnung ist.

Das Gesundheitsministerium ist die zuständige nationale Behörde für die Umsetzung der Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1798 der Kommission vom 2. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die spezifischen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Gesamtnahrungsersatzstoffe zur Gewichtskontrolle.

Diese Anordnung wird im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, veröffentlicht. Die in dieser Verordnung enthaltenen technischen Vorschriften entsprechen dem Notifizierungsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über das Verfahren zur Bereitstellung von Informationen auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und Vorschriften für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft.

Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, Nr. 241 vom 17. September. In diesem Verfahren wird festgelegt, wie Produkte, die als Ersatz für die Gesamternährung zur Gewichtskontrolle dienen sollen, beim Inverkehrbringen zu melden sind.“