Das Gesundheitsministerium bestätigt eine WICHTIGE Anordnung mit wesentlichen Änderungen für Rumänen

Gesundheitsministerium bestätigt WICHTIGE Anordnung wichtiger rumänischer Änderungen

Der Gesundheitsminister bestätigt offiziell eine sehr wichtige Anordnung für Millionen von Rumänen im ganzen Land, und zwar deshalb, weil sie eine Reihe von Änderungen mit sich bringen wird, die sich auf das ganze Land auswirken werden. Nachfolgend können Sie die Entscheidung sehen, die bezüglich der Regeln für die Festlegung getroffen wurde. Beibehaltung des Verwendungstages der Nomenklatur für Arzneimittel, und nicht nur das.

Der Gesundheitsminister spricht im Folgenden auch darüber, um welche Art von Medikamenten, Seren, Impfstoffen, Desinfektionsmitteln usw. es sich handelt, und diese Verordnung wird nach ihrem Inkrafttreten in ganz Rumänien gelten, da sie derzeit den Transparenzprozess der Entscheidungsfindung durchlaufen hat die ggf. auch Änderungen mit sich bringen können.

„Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 1033/2011 zur Genehmigung der methodischen Normen für die Einrichtung, Erhaltung und Nutzung der Reserve des Gesundheitsministeriums und der Nomenklatur für Arzneimittel, Seren, Impfstoffe, Desinfektionsmittel, Insektizide, medizinische Geräte und andere spezifische Materialien.

Einsicht in den Genehmigungsbericht der Generaldirektion für medizinische Hilfe unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 41 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 95/2006 über die Gesundheitsreform, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, dAuf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 7 Absatz (4) des Regierungsbeschlusses Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlässt der Gesundheitsminister die folgende Anordnung.

Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 1033/2011 zur Genehmigung der methodischen Normen für die Einrichtung, Erhaltung und Nutzung der Reserve des Gesundheitsministeriums und der Nomenklatur für Arzneimittel, Seren, Impfstoffe, Desinfektionsmittel, Insektizide, medizinische Geräte und Weitere spezifische Materialien, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 423 vom 16. Juni 2011, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, werden wie folgt geändert und ergänzt.

 Artikel 4 wird geändert und hat folgenden Inhalt: "Kunst. 4 - Die Rücklage ist im Haushalt des Gesundheitsministeriums unter der Überschrift „Waren und Dienstleistungen“ enthalten und wird aus dem Staatshaushalt finanziert.  Im Anhang Nr. 2 – Die Nomenklatur von Arzneimitteln, Seren, Impfstoffen, Desinfektionsmitteln, Insektiziden, medizinischen Geräten und anderen spezifischen Materialien. Nach Nummer 166 werden zwei neue Nummern eingefügt: Nummern 2 und 1661 mit folgendem Inhalt: MENSCHLICHES ANTI-RABIS-IMMUNOGLOBULIN ml, sol . Injektion, 1662 IU/ml, Flasche, 150; ABE BOTULINE ANTITOXIN, ml, Lösung Injektion, 500 IU+500 IU+100 IU/ml, Box mit 1 Ampulle x 10 ml Lösung. enj. 100.

Die Fachabteilungen des Gesundheitsministeriums, der Kreisgesundheitsämter und der Stadtverwaltung von Bukarest sowie die Lagereinheiten werden die Bestimmungen dieser Verordnung ausführen. Diese Anordnung ist im offiziellen Monitor Rumäniens, Teil I, veröffentlicht.“