Äußerst WICHTIGE Nachricht von E.ON, die sich an ALLE Kunden in Rumänien richtet

Äußerst WICHTIGE E.ON-Botschaft. Sie richtet sich an ALLE rumänischen Kunden

E.ON sendet derzeit eine äußerst wichtige Botschaft an Kunden in ganz Rumänien, die jeder kennen sollte, der die Dienstleistungen des Unternehmens in Anspruch nimmt, denn die folgende Empfehlung kann uns dabei helfen, sicherzustellen, dass die Rechnungen, die an uns ausgestellt werden, gewährleistet sind monatlich, spiegeln die Realität wider.

E.ON erklärt im Folgenden, dass es ratsam ist, den Verbrauchsindex an das Unternehmen zu senden, wenn wir monatlich genau bezahlen wollen, wie viel wir verbrauchen, denn nur so erhalten wir eine Rechnung nur für den Verbrauch die wir tatsächlich gemacht haben, nicht für das, was wir in der Verbrauchervereinbarung erwähnt haben.

Wenn wir den Auto-Read-Index jeden Monat an E.ON Rumänien senden, enthalten die Rechnungen, die wir erhalten, die genauen Verbrauchsdaten, so dass bei Ausstellung einer Regularisierungsrechnung kein Betrag zusätzlich zur Zahlung für uns ausgewiesen wird , weil wir bereits genaue Informationen über unseren Verbrauch übermittelt haben.

E.ON Rumänien hilft Rumänen zu verstehen, wie sie Verbrauchsinformationen möglichst korrekt übermitteln können, denn nur so haben sie die Möglichkeit, Regularisierungsrechnungen mit großen Zahlungsunterschieden zwischen dem geschätzten und dem ermittelten Verbrauch zu vermeiden als ihr Zähler abgelesen wurde.

Für eine Rechnung, die den tatsächlichen Verbrauch abbildet, empfehlen wir Ihnen, jeden Monat den kostenlosen Index-Selbstlesedienst zu nutzen. Auf diese Weise zahlen Sie nichts im Voraus und vermeiden die Unterschiede bei den Regularisierungsrechnungen. Jeder Verbrauchsstelle ist vor dem Rechnungsstellungsdatum ein Zeitraum von 7 Kalendertagen zugeteilt, in dem Sie den Index versenden können.

Dieses Intervall erscheint auf Ihrer Stromrechnung und in Ihrem E.ON Myline-Konto. Die zwischen zwei vom Verteilungsbetreiber durchgeführten Ablesungen erfassten Verbrauchsdifferenzen werden in der vierteljährlichen Regulierungsrechnung ausgewiesen: entweder als Zahlungsdifferenz oder je nach Fall als Vorauszahlung.