Der Bildungsminister informiert offiziell über eine LAST-MINUTE-Entscheidung, die alle Schulen und Schüler betrifft

Der Bildungsminister informiert offiziell über die LAST MINUTE-Entscheidung, die sich an alle Schüler richtet

Der Bildungsminister informiert offiziell sowohl Schüler aus dem ganzen Land als auch rumänische Eltern über eine Last-Minute-Entscheidung, die für alle Schulen in Rumänien gilt, und zwar weil 103 Millionen Euro für die Erhöhung der Bildungskapazität bereitgestellt werden sondern auch die Qualität der Bildungsdienstleistungen.

Der Bildungsminister erklärt im Folgenden, wofür die Schulen in Rumänien dieses Geld verwenden können, um den Schülern eine viel bessere Lernerfahrung zu ermöglichen, wobei alles zum Wohle der Schüler aus dem ganzen Land gedacht ist, aber natürlich ist es notwendig, dass die Schulen das angebotene Geld nutzen wollen.

„Das Bildungsministerium hat die Ausschreibung für Projekte zur Entwicklung ergänzender Früherziehungsdienste gestartet. Wir stellen 103 Millionen Euro bereit, um die Kapazität des Systems und die Qualität der Früherziehungsdienste zu erhöhen und die Teilnahmequoten sowohl im Vorschul- als auch im Vorschulbereich zu verbessern, indem wir bis zu 20 Kinder aus benachteiligten Gruppen betreuen.

Im Rahmen dieser Ausschreibung erhalten Projekte Vorrang, die in abgelegenen, wirtschaftlich benachteiligten ländlichen Gemeinden umgesetzt werden oder sich an gefährdete Gruppen von Kindern richten. Der Höchstwert des Zuschusses pro Projekt beträgt 250.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), förderfähiger Wert PNRR. Ziel jedes Projekts ist die Einrichtung ergänzender Dienste für mindestens 16 bis maximal 50 Kinder.

Unser Ziel ist es, alle Akteure der Gemeinschaft einzubeziehen: lokale Behörden; voruniversitäre Bildungseinheiten; Nichtregierungsorganisationen; andere öffentliche/private Betreiber, die möglicherweise Teil des professionellen Unterstützungsnetzwerks sind. Die Projektbudgets werden verwendet für: die Einrichtung der Räume, den Kauf notwendiger Möbel und Geräte usw.; Lebensmittel und Lehrmaterialien für Kinder; Informationen, Beratung und Unterstützung für Eltern.

Förderfähige Antragsteller im Rahmen dieser Projektausschreibung bewerben sich als lokal etablierte Partnerschaft. Es besteht zwangsläufig aus folgenden Teilen: einer örtlichen Behörde und einer akkreditierten voruniversitären Bildungseinheit mit Rechtspersönlichkeit. Die Partnerschaft kann gemäß Art. § 31 HG Nr. 1.604/2022, die je nach Bedarf auf lokaler Ebene Teil des professionellen Unterstützungsnetzwerks sein können.

Auch Nichtregierungsorganisationen können Teil der Partnerschaft sein und entsprechend den in diesem Leitfaden aufgeführten Ausgaben an der Verwaltung, dem Betrieb oder der vollständigen oder teilweisen Abdeckung der förderfähigen Aktivitäten beteiligt sein. Die Einreichung von Projekten erfolgt ausschließlich online über die elektronische Plattform für PNRR unter Einhaltung des Einreichungszeitraums: 08.02.2023 (09:00) - 07.03.2023 (23:59).