Gesundheitsminister: Äußerst WICHTIGE LAST-MINUTE-Maßnahmen für Millionen Rumänen

Gesundheitsminister: Äußerst WICHTIGE LAST-MINUTE-Maßnahmen für Millionen Rumänen

Der Gesundheitsminister hat im Amtsblatt eine äußerst wichtige Verordnung veröffentlicht, die er vor nicht allzu langer Zeit unterzeichnet hat und die eine Reihe von Last-Minute-Maßnahmen für die Rechte der Patienten vorsieht, insbesondere wenn es um die Informationen geht, die den Rumänen offengelegt werden dürfen aus medizinischen Einheiten.

Der Gesundheitsminister spricht weiter über die Änderungen, die vorgenommen werden, um klar zu definieren, welche Arten von Personen Zugriff auf Daten über den Gesundheitszustand, die Behandlung usw. eines Patienten haben können, der sich in einer medizinischen Abteilung in Rumänien befindet Änderungen sind unerlässlich, damit die Rechte der Patienten geschützt werden.

„Mit Blick auf den Genehmigungsbericht der Generaldirektion für medizinische Hilfe im Gesundheitsministerium Nr. AR 7.383/2023, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 24 Abs. (3) aus dem Patientenrechtegesetz Nr. 46/2003, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, gemäß den Bestimmungen von Art. 7 Abs. (4) aus Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlässt der Gesundheitsminister die folgende Anordnung.

Anhang zur Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 1.410/2016 bezüglich der Genehmigung der Normen für die Anwendung des Patientenrechtegesetzes Nr. 46/2003, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 1009 vom 15. Dezember 2016 wird wie folgt abgeschlossen.

In Artikel 11 werden nach Absatz (2) drei neue Absätze eingefügt, Absätze (3)–(5), mit folgendem Inhalt: (3) In der Situation, in der der Patient seine in Absatz vorgesehene Einwilligung nicht zum Ausdruck bringen konnte. (2) und sein Tod eingetreten ist, die im Beobachtungsbogen des Patienten aufgezeichneten Daten, die Ergebnisse der Untersuchungen, die Diagnose, die Prognose, die Behandlung usw. können auf Anfrage den folgenden Personen in der unten angegebenen Reihenfolge zur Verfügung gestellt werden.

An den überlebenden Ehegatten; Nachkommenschaft; Vorfahren/Erziehungsberechtigte; Seitenverwandte bis einschließlich des vierten Grades. Die Situationen, in denen der Patient nicht in der Lage ist, seine Einwilligung gemäß Abs. 2 auszudrücken. (XNUMX) werden vom behandelnden Arzt beurteilt und im Beobachtungsbogen festgehalten.

Die in Abs. 3 genannten Personen (6) Sie legen der Leitung der Gesundheitseinheit in eigener Verantwortung eine Erklärung vor, deren Muster in der Anlage Nr. 5 wiedergegeben ist. 6 zu diesen Regeln. Laut Anlage Nr. Mit Art. XNUMX wird ein neuer Anhang zu den Regeln eingefügt, Anhang Nr. XNUMX, mit dem Inhalt der Anlage, die Bestandteil dieser Verordnung ist. Diese Anordnung ist im offiziellen Monitor Rumäniens, Teil I, veröffentlicht.“