Gesundheitsminister: LETZTE PREMIERE für das rumänische Gesundheitssystem angekündigt

Der Gesundheitsminister kündigte zum letzten Mal das rumänische Gesundheitssystem an

Der Gesundheitsminister kündigte offiziell eine Last-Minute-Premiere für das rumänische Gesundheitssystem an: Alexandru Rafila unterzeichnete einen äußerst wichtigen Erlass, der die spezifischen Regeln für die Teleradiologie als medizinische Dienstleistung innerhalb der Telemedizin festlegt. Der PSD-Minister kündigte diesen Erlass schon seit einiger Zeit an.

Der Gesundheitsminister erklärt in den nachstehenden Regeln, was Teleradiologie bedeutet und warum der medizinische Dienst innerhalb der Telemedizin äußerst wichtig ist. Alexandru Rafila möchte den Rumänen modernere medizinische Dienste anbieten, eine der Initiativen, mit denen der PSD-Minister viele Menschen beeindruckt hat.

„Im Sinne dieser spezifischen Regeln ist Teleradiologie innerhalb der Telemedizin eine medizinische Dienstleistung, die aus Folgendem besteht: der elektronischen Übermittlung radiologischer Bilder mit Hilfe digitaler Bilderfassungstechnologien zum Zweck ihrer Interpretation durch medizinische Radiologie-Bildgebungsspezialisten und -ermittlung eine Diagnose.

Austausch von radiologischen Bildern und Patientendaten zwischen medizinischen Einrichtungen mit unterschiedlichen geografischen Standorten zum Zweck der primären Interpretation von Bildern oder zur Expertenberatung und Überprüfung der klinischen Bildgebung; Der Weg, den der auf medizinische Radiologie-Bildgebung oder Nuklearmedizin spezialisierte Arzt frei übernimmt, um in der Fachrichtung medizinische Radiologie-Bildgebung oder Nuklearmedizin zu praktizieren.

Unter Telemedizin versteht man in der Nuklearmedizin im Sinne dieser Regelung die Neuinterpretation einer bildgebenden Untersuchung oder die Einholung eines anderen ärztlichen Gutachtens. Die Teleradiologie beachtet die Bestimmungen zur Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Patienten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Und bezüglich des freien Datenverkehrs und der Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie des Gesetzes Nr. 190/2018 über Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in der geänderten Fassung.

Die Interpretation von Daten auf dem Bildserver einer Maschine stellt keine Teleradiologie dar, unabhängig von der physischen Entfernung zwischen dem Server, der Maschine und dem Interpretationspunkt, wenn der Server die Daten ohne Zwischenschaltung einer Netzwerkverbindung direkt an den Interpretationspunkt liefert oder wenn die Maschine und der Interpretationspunkt befinden sich im selben/gleichen Gebäude/Gebäudegruppe.“