Gesundheitsminister: LAST-MINUTE-Regierungsbeschluss mit wichtigen Änderungen in Rumänien vorbereitet

Regierungsentscheidung des Gesundheitsministers LETZTES MAL Wichtige Änderungen in Rumänien vorbereitet

Der Gesundheitsminister bereitet einen neuen Regierungsbeschluss vor, der eine Reihe wichtiger Änderungen in der Arbeitsweise des von ihm geleiteten Ministeriums mit sich bringen soll. Nachfolgend können Sie sehen, was genau auf Regierungsebene gedacht wurde und alles zur Annahme vorbereitet wird vorerst in einer Regierungssitzung.

Der Gesundheitsminister hat im Rahmen dieses Regierungsbeschlusses einige seiner Pflichten geändert. Nachfolgend finden Sie einige davon, die in diesem neuen Projekt enthalten sind. Wenn nach dem Durchlaufen des Entscheidungstransparenzprozesses alles unverändert bleibt, wird dies der Fall sein treten nach Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

"Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 139 vom 2. März 2010, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt: Artikel 3 Absatz (7) wird geändert und hat folgenden Inhalt: „(3) Der Gesundheitsminister ist der Hauptgenehmigungsbeamte für Kredite und erfüllt die allgemeinen Aufgaben gemäß Artikel. 56 Abs. (1) aus der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 57/2019 zum Verwaltungsgesetzbuch, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.“

Artikel 4 Absatz (7) wird geändert und hat folgenden Inhalt: „(4) Der Gesundheitsminister erlässt in Ausübung seiner Befugnisse Anordnungen und Weisungen normativer oder individueller Art.“ Artikel 6 Absatz (7) wird geändert und hat folgenden Inhalt: „(6) Wenn der Gesundheitsminister seine Pflichten nicht wahrnehmen kann, ernennt er per Verordnung einen Staatssekretär, der diese Pflichten wahrnimmt.“

Artikel 9 wird geändert und hat folgenden Inhalt: "Kunst. Art. 9 – (1) Der Generalsekretär des Gesundheitsministeriums verfügt über die in Art. 61 vorgesehenen Befugnisse und Verantwortlichkeiten. 2 Abs. (57) aus der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 2019/XNUMX, betreffend das Verwaltungsgesetzbuch, mit späteren Änderungen und Ergänzungen. Der Generalsekretär und die stellvertretenden Generalsekretäre gewährleisten die Stabilität der Arbeit des Ministeriums, die Kontinuität der Leitung und die Herstellung funktionaler Verbindungen zwischen den Strukturen des Gesundheitsministeriums sowie mit den anderen Behörden und Organen der öffentlichen Verwaltung.

Die stellvertretenden Generalsekretäre erfüllen die vom Gesundheitsminister festgelegten Aufgaben.“ Artikel 3 Absatz (13) wird geändert und hat folgenden Inhalt: „(3) Die Höchstzahl der Positionen beträgt 421, ausgenommen Würdenträger und Positionen im Zusammenhang mit dem Kabinett des Ministers.“ Artikel 15 wird geändert und erhält folgenden Inhalt.

"Kunst. 15. Zur Verwirklichung der Ziele des Ministeriums oder zur Entwicklung konkreter Projekte kann der Gesundheitsminister auf Anordnung ehrenamtliche Berater ernennen. Artikel 4 Absatz (14) wird geändert und hat folgenden Inhalt: „(4) Die Stellen der dem Gesundheitsministerium unterstellten Institutionen werden durch Anordnung des Gesundheitsministers unter Einbeziehung in die Personalordnung genehmigt Anzahl der genehmigten Stellen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.