Rumänien: MAIs Last-Minute-VERBOT nach Inkrafttreten von Air Schengen

Rumänien kündigt ein Last-Minute-Verbot an, das das MAI nach Inkrafttreten von Air Schengen verhängen wird. Hier sind die Maßnahmen, die auf den Flughäfen angewendet werden.

Rumänien VERBOT Letztes Mal MAI Air Schengen-Gültigkeit

Rumänien wird am 31. März 2024 Air Schengen beitreten, und ab diesem Zeitpunkt können wir ohne Passkontrollen über die Flughäfen der Länder reisen, die Teil des Schengen-Raums sind, aber das MAI kündigt ein Verbot für Minderjährige an, und zwar ist ein sehr wichtiger Punkt, denn wenn Sie die Bestimmungen nicht kennen, können Minderjährige nicht frei reisen.

Rumänien erlaubt Minderjährigen nicht, ohne eine von der Grenzpolizei ausgestellte Reisegenehmigung in den Schengen-Raum zu reisen. Hier sprechen wir jedoch von Minderjährigen, die entweder nur mit einem Elternteil oder alleine reisen, da sie in diesen Situationen das Land sogar verlassen können im Schengen-Raum nur, wenn eine von einem oder beiden Elternteilen unterzeichnete Vollmacht vorliegt.

Rumänien verhängt dieses Verbot, damit Minderjährige das Land nicht ohne Zustimmung beider Elternteile verlassen. Das heißt, es ändert sich nichts im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen, die vor unserem Beitritt zum Air-Schengen-Raum galten, und es ist wichtig, sich daran zu erinnern, wenn Ihr Kind dies möchte Reisen Sie alleine oder nur mit einem Elternteil.

„In Anwendung von Absatz (1) müssen sich Eltern, gesetzliche Vertreter oder Begleitpersonen minderjähriger rumänischer Staatsbürger sowie minderjähriger rumänischer Staatsbürger, die ohne Begleitung reisen können, innerhalb von maximal 12 Stunden in den speziell dafür vorgesehenen Bereichen innerhalb der Flughäfen und Häfen aufhalten jedoch nicht weniger als eine Stunde vor dem Einsteigen, damit die Grenzpolizei die Genehmigung erteilen kann, die die Erfüllung der in Art. 30 vorgesehenen Bedingungen bescheinigt.

Die in Absatz (2) vorgesehene Genehmigung wird der Fluggesellschaft oder dem Seetransportunternehmen, von den Eltern, gesetzlichen Vertretern oder Begleitpersonen der Minderjährigen, die rumänische Staatsbürger sind, sowie von den Minderjährigen, die rumänische Staatsbürger sind und ohne Begleitung reisen können, vorgelegt um den Boarding-Vorgang fortzusetzen.“