Gesundheitsminister: Offizielle Anordnung in LAST MINUTE mit wichtigen Maßnahmen, die gemeinsam mit CNAS ergriffen wurden

Der Gesundheitsminister hat in letzter Minute eine offizielle Anordnung mit einer Reihe sehr wichtiger Maßnahmen veröffentlicht, die gemeinsam mit CNAS für alle Rumänen ergriffen wurden.

Offizielle Anordnung des Gesundheitsministers LETZTER MOMENT Wichtige Maßnahmen gemeinsam ergriffen CNAS

Der Gesundheitsminister unterzeichnete in letzter Minute zusammen mit dem Präsidenten des Nationalen Krankenversicherungshauses (CNAS) eine sehr wichtige offizielle Anordnung, und zwar deshalb, weil Alexandru Rafila im Folgenden über die Anordnung Nr. 1386 zur Genehmigung von Therapieprotokollen bezüglich der Verschreibung von Medikamenten spricht Medikamente für Rumänen.

Der Gesundheitsminister erklärt im Folgenden, was die Ärzte wissen sollten, die rumänischen Patienten Medikamente dieser Art verschreiben, und zwar deshalb, weil Alexandru Rafila und CNAS eine Reihe sehr klarer Regeln für die Art und Weise aufstellen, wie sie durchgeführt werden müssen Versuch.

„Laut Art. 7 Abs. (4) aus Regierungsbeschluss Nr. 144/2010 über die Organisation und Arbeitsweise des Gesundheitsministeriums, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, und von Art. 17 Abs. (5) aus der Satzung der Nationalen Krankenversicherungsanstalt, genehmigt durch Regierungsbeschluss Nr. 972/2006, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, erlassen der Gesundheitsminister und der Präsident der Nationalen Krankenversicherungsanstalt die folgende Anordnung.

Verordnung des Gesundheitsministers und des Präsidenten der Nationalen Krankenversicherung Nr. 564/499/2021 für die Genehmigung der Therapieprotokolle für die Verschreibung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit den internationalen gebräuchlichen Namen, die in der Liste mit den internationalen gebräuchlichen Namen für die Arzneimittel aufgeführt sind, von denen der Versicherte mit oder ohne persönlichen Beitrag profitiert.

Auf der Grundlage ärztlicher Verschreibungen im sozialen Krankenversicherungssystem sowie der internationalen gebräuchlichen Bezeichnungen für Arzneimittel, die im Rahmen der nationalen Gesundheitsprogramme gewährt werden, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 720/2008 und die methodischen Normen für ihre Umsetzung, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 474 und 474 bis vom 6. Mai 2021, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, werden wie folgt geändert.

Anhänge Nr. Die Absätze 1 und 2 werden gemäß der Anlage, die Bestandteil dieser Verordnung ist, geändert. Im Anhang Nr. 3, in Artikel 4, Absatz (2) wird geändert und hat folgenden Inhalt: Die in Absatz vorgesehenen therapeutischen Protokolle. (1) sowie diejenigen, die von Amts wegen geändert/ergänzt, von der Mehrheit der Mitglieder der Fachkommission angenommen und vom Präsidenten der Kommission genehmigt wurden, werden über die Fachleitung des Gesundheitsministeriums an ANMDMR weitergeleitet kritische Analyse und Genehmigung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Anhang Nr. 3, Artikel 5 wird geändert und hat folgenden Inhalt.

Das Therapieprotokoll berücksichtigt die Beschreibung der folgenden obligatorischen Elemente: I. Therapeutische Indikation. II. Kriterien für die Einbeziehung eines Patienten in die Behandlung. 1. Kriterien für die Einbeziehung in die Behandlung. 2. Ausschlusskriterien. III. Behandlung (beschreibt unter anderem: Dosierungen, Verabreichungsweg, Behandlungsdauer, Dosisanpassung, besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung usw.). IV. Behandlungsüberwachung/Kriterien zur Bewertung der therapeutischen Wirksamkeit. V. Kriterien für den Abbruch der Behandlung. VI. Verschreibende Ärzte.“