Der Bildungsminister: In ganz Rumänien wurden in letzter Minute offizielle Bestimmungen für Schulen verhängt

Der Bildungsminister kündigt in letzter Minute eine Reihe offizieller Bestimmungen an, die den Schulen in Rumänien auferlegt werden. Genau das will Ligia Deca tun.

Bildungsminister verhängte in letzter Minute offizielle Bestimmungen für Schulen in ganz Rumänien

Der Bildungsminister kündigt in letzter Minute eine Reihe offizieller Bestimmungen an, die für Schulen in ganz Rumänien verhängt werden, und zwar deshalb, weil den Rumänen ein Nationaler Plan gegen Gewalt in Schulen zur Kenntnis gebracht wird, in dem Ligia Deca die wichtigsten Bestimmungen beschreibt auf dem es im gegenwärtigen Moment basiert.

Der Bildungsminister erläutert offiziell die sehr wichtigen Fälle, in denen der Nationale Plan angewendet wird. Ligia Deca versucht, Schüler aus dem ganzen Land vor Situationen zu schützen, in denen Leben und körperliche Unversehrtheit gefährdet sein könnten, Situationen, die leider häufiger vorkommen und häufiger in Rumänien.

„Der nationale Plan zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen zielt darauf ab:

  • a) Fälle von Gewalt zwischen Vorschulkindern/Schülern: Mobbing, Cybermobbing; Körperverletzung, Schlagen, Werfen von Gegenständen; Immobilisierung; Zwingen von Kindern mit Nahrungsmittelallergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten zum Essen, zum Verzehr von Nahrungsmitteln, die allergische Reaktionen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten auslösen; Bedrohung, Erpressung, Belästigung, Verleumdung, Terrorisierung, Freiheitsberaubung; unerwünschtes Berühren, Kneifen oder Streicheln ohne Einwilligung; Forderungen, die Schüler in Positionen bringen, die der sexuellen Entblößung sehr ähnlich oder identisch sind; Anstiftung, Anstiftung zu Gewalt, Hass, Diskriminierung; Feststellung oder Erleichterung von Suizid; Verlockung Minderjähriger zu sexuellen Zwecken; sexuelle Übergriffe, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen, Vergewaltigung, sexuelle Korruption, Rekrutierung von Minderjährigen für sexuelle Zwecke, sexuelle Ausbeutung, Kinderpornografie; Tötung, Mord; Menschenhandel mit Minderjährigen.
  • b) Fälle von Gewalt des Schulpersonals gegen Kinder im Vorschulalter, Vorschulkinder und Schüler: Bevorzugung einiger Kinder zum Nachteil anderer; die offensichtliche Benachteiligung mancher Kinder; Vernachlässigung: Versäumnis, angemessene Aufsicht zu gewährleisten, Versäumnis, eine sichere physische Umgebung bereitzustellen, ein Kind in der Obhut eines unbefugten Erwachsenen zu lassen, Zugang zu schädlichen Gegenständen; Beleidigungen und Beleidigungen, Verachtung, Hänseleien; zucken, schütteln, schütteln, ziehen, stoßen, kneifen, körperliche Strafen anwenden; Körperverletzung, Schläge oder andere Gewalttaten, die körperliches Leid verursachen, Werfen von Gegenständen; Immobilisierung des Kindes; Zwingen von Kindern mit Nahrungsmittelallergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten zum Essen, zum Verzehr von Nahrungsmitteln, die allergische Reaktionen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten auslösen; Bedrohung, Erpressung, Belästigung, Terrorisierung, Freiheitsberaubung; obszöne Zeichen, Witze, Scherze, Kommentare mit sexueller Konnotation, Kommentare mit sexueller Konnotation bezüglich der körperlichen Erscheinung einer Person; unerwünschtes Berühren, Kneifen oder Streicheln ohne Einwilligung; Forderungen, die Schüler in Positionen bringen, die der sexuellen Entblößung sehr ähnlich oder identisch sind; Anstiftung, Anstiftung zu Gewalt, Hass, Diskriminierung; Feststellung oder Erleichterung von Suizid; Verlockung Minderjähriger zu sexuellen Zwecken; sexuelle Übergriffe, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen, Vergewaltigung, sexuelle Korruption, Rekrutierung von Minderjährigen für sexuelle Zwecke, sexuelle Ausbeutung, Kinderpornografie; versuchter Mord; Tötung, Mord; Menschenhandel mit Minderjährigen.
  • c) Fälle schwerer Gewalt von Schülern gegen Schulpersonal: Körperverletzung, Schlagen, Werfen von Gegenständen; Immobilisierung der Person; Bedrohung, Erpressung, Belästigung, Verleumdung, Terrorisierung, Freiheitsberaubung; obszöne Zeichen, Sprache, Bemerkungen, Anspielungen mit sexueller Konnotation, Kommentare mit sexueller Konnotation bezüglich der körperlichen Erscheinung einer Person, erniedrigende oder sexistische Beinamen, obszöne Zeichen; sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexuelle Korruption; unangemessene Berührungen mit sexueller Konnotation; Forderungen, das Personal in Positionen zu bringen, die der sexuellen Entblößung sehr ähnlich oder identisch sind; andere Handlungen, die ein emotionales Trauma hervorrufen können und den Verlust der Würde oder die Schaffung einer einschüchternden, feindseligen, erniedrigenden, demütigenden oder beleidigenden Atmosphäre zur Folge haben; Anstiftung, Anstiftung zu Gewalt, Hass, Diskriminierung; Feststellung oder Erleichterung von Suizid; versuchter Mord; Tötung, Mord.
  • d) Fälle elterlicher Gewalt im Schulraum;
  • e) Fälle von schulfeindlicher Gewalt: Verletzung des Briefgeheimnisses; falscher Alarm; Brandstiftung oder versuchte Brandstiftung; unbefugtes Tragen oder Benutzen gefährlicher Gegenstände; Durchführung von Glücksspielen; Zerstörung von Schuleigentum, Vandalismus; Diebstahl und versuchter Diebstahl; Raub."