Gesundheitsminister: Wichtige behördliche Anordnung in LAST MINUTE mit Maßnahmen für Millionen von Patienten in Rumänien

Der Gesundheitsminister hat in letzter Minute eine sehr wichtige offizielle Anordnung mit Maßnahmen für Millionen von Patienten in Rumänien erlassen. Hier sind die Entscheidungen von Alexandru Rafila.

Wichtige offizielle Anordnung des Gesundheitsministers LAST MINUTE misst Millionen von Patienten Rumäniens

Der Gesundheitsminister bereitet die Unterzeichnung eines sehr wichtigen neuen Auftrags für Millionen von Patienten aus ganz Rumänien vor. Alexandru Rafila macht uns sofort auf die Ausweitung der Behandlungen für eine Vielzahl von Krankheiten aufmerksam, von denen derzeit Patienten aus ganz Rumänien betroffen sein können.

Der Gesundheitsminister erklärt im Folgenden, für welche Art von Krankheiten die neue Verordnung gilt, aber auch, welche Art von Behandlungen den von ihnen betroffenen Rumänen zur Verfügung stehen, damit die Menschen auf der Grundlage der verwendeten Medikamente die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten können werden von der Regierung angeboten.

„In Anbetracht der Veröffentlichung der Entscheidung Nr. 397 vom 23. April 2024 über die Änderung und Vervollständigung des Anhangs zum Regierungsbeschluss Nr. 720/2008 ... zum Zweck der Aufnahme von acht neuen Protokollen in Anhang Nr. 1 bzw. DCI METRELEPTINUM, DCI MOSUNETUZUMABUM, DCI LIPEGFILGRASTIMUM, DCI RAVULIZUMABUM (SHUa), DCI RAVULIZUMABUM (HPN), DCI RANIBIZUMABUM, DCI CICLOSPORINUM und DCI SUCROFERIC OXYHYDROXIDE.

Darüber hinaus sind fünf therapeutische Verschreibungsprotokolle für Arzneimittel aus Anhang Nr. 2 durch die Einführung neuer Medikamente: SYSTEMISCHER LUPUS erythematos – biologische Wirkstoffe: BELIMUMABUM**1, ANIFROLUMABUM**1; PSORIATISCHE ARTHRITIS – BIOLOGISCHE WIRKSTOFFE: ADALIMUMABUM**1 (ORIGINAL UND BIOSÄHNLICH), CERTOLIZUMABUM**1, ETANERCEPTUM**1 (ORIGINAL UND BIOSÄHNLICH), GOLIMUMABUM**1, INFLIXIMABUM**1 (ORIGINAL UND BIOSÄHNLICH), SECUKINUMABUM**1 , IXEKIZUMABUM**1, GUSELKUMABUM**1Ω UND SYNTHETISCHE TARGETIERTE REMISSIVSTOFFE (ts-DMARDs): TOFACITINIB**1Ω, UPADACITINIB**1, APREMILASTUM**1Ω.

AXIALE SPONDYLOARTHRITIS, EINSCHLIESSLICH ANKYLOZANTE SPONDILITIS – BIOLOGISCHE WIRKSTOFFE: ADALIMUMABUM**1 (ORIGINAL UND BIOSÄHNLICH), CERTOLIZUMABUM**1, ETANERCEPTUM**1 (ORIGINAL UND BIOSÄHNLICH), GOLIMUMABUM**1, INFLIXIMABUM**1 (ORIGINAL UND BIOSÄHNLICH), SECUKINUMABUM**1, IXEKIZUMABUM**1Ω UND ZIELGERICHTETE SYNTHETIKSTOFFE: UPADACITINIBUM**1Ω; RHEUMATOIDE POLYARTHRITIS – BIOLOGISCHE WIRKSTOFFE: INFLIXIMABUM**1 (ORIGINAL UND BIOSIMILAR), ETANERCEPTUM**1 (ORIGINAL UND BIOSIMILAR), ADALIMUMABUM**1 (ORIGINAL UND BIOSIMILAR), GOLIMUMABUM**1, CERTOLIZUMABUM**1, RITUXIMABUM**1 (ORIGINAL UND BIOSIMILAR), TOCILIZUMABUM**1, ABATACEPTUM**1 UND ZIELGERICHTETE SYNTHETISCHE REMISSIVE: BARICITINIBUM**1, TOFACITINIBUM**1, UPADACITINIBUM**1, FILGOTINIBUM**1; SCHWERE CHRONISCHE PSORIAZIS (IN PLAQUES) – BIOLOGISCHE WIRKSTOFFE UND THERAPIEN MIT KLEINEN MOLEKÜLEN MIT INTRAZELLULÄRER WIRKUNG – BIMEKIZUMABUM.

In diesem Sinne übersenden wir Ihnen als Anlage den Verordnungsentwurf zur Änderung und Vervollständigung der Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 zur Verordnung des Gesundheitsministers und des Präsidenten des Nationalen Krankenversicherungshauses Nr. 564/499/2021 zur Genehmigung der Therapieprotokolle für die Verschreibung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit den internationalen gebräuchlichen Namen, die in der Liste mit den internationalen gebräuchlichen Namen der Arzneimittel aufgeführt sind, von denen der Versicherte profitiert.

Mit oder ohne persönlichem Beitrag, basierend auf ärztlicher Verschreibung, im sozialen Krankenversicherungssystem, sowie die international gebräuchlichen Namen, die den Arzneimitteln entsprechen, die im Rahmen der durch den Regierungsbeschluss Nr. genehmigten nationalen Gesundheitsprogramme gewährt werden. 720/2008 und die methodischen Regeln für ihre Umsetzung. Wenn Sie damit einverstanden sind, genehmigen Sie bitte die Veröffentlichung auf der Website des Gesundheitsministeriums unter der Überschrift „Transparenz der Entscheidungsfindung“.