Vodafone: 100.000 LEI-Geldstrafe von ANCOM

Vodafone wurde von ANCOM mit einer Geldstrafe von 100.000 LEI belegt, weil das Unternehmen den Internetverkehr beim Roaming seiner Kunden nicht begrenzte.

Nur zwei Tage nach was ANPC verhängte gegen Vodafone eine Geldstrafe Bei einem Betrag von 50.000 Lei für fehlerhafte Geschäftspraktiken ist nun ANCOM an der Reihe, eine Geldstrafe von 100.000 Lei zu verhängen. Dieses Mal basiert die von Vodafone verhängte Geldbuße auf der Nichtanwendung der maximalen Obergrenze für mobilen Internetverkehr im Roaming durch die Kunden des Betreibers.

Nach Angaben von ANCOM hat Vodafone keine gesetzliche Bestimmung angewendet, die den Betreiber dazu verpflichtet, den von Kunden getätigten Internetverkehr zu blockieren, wenn die Höhe der zusätzlichen Kosten 50 Euro erreicht. Diese Obergrenze wurde durch eine Richtlinie der Europäischen Kommission festgelegt und ist für alle in der Europäischen Union tätigen Betreiber verbindlich.

Die Vertreter von ANCOM führen nachfolgend die Begünstigten einiger Vodafone-Dienste auf, die von der Nichtanwendung dieser Plattform für mobiles Internet-Roaming betroffen waren. Grundsätzlich lässt Vodafone seinen Kunden beim Roaming freien Internetverkehr überlassen und verrechnet ihnen wahrscheinlich auch entsprechend, aber alles verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen, sodass die Strafe von 100.000 LEI gerechtfertigt ist.

Vodafone, gemessen an Kundenzahl und Einnahmen der drittgrößte Mobilfunkanbieter Rumäniens, musste innerhalb von nur zwei Tagen Strafen in Höhe von 150.000 LEI zahlen. Die Summe ist hoch und wird wahrscheinlich jemanden aus der Geschäftsleitung dazu motivieren, die Praktiken zu ändern, die darauf abzielen, die Kunden auszunutzen, die auf gute Dienstleistungen hoffen, und nicht die Betrüger von Vodafone.

ANCOM sanktioniert die Nichtanwendung der Höchstgrenze für Roaming im mobilen Internet

Die Nationale Behörde für Verwaltung und Regulierung der Kommunikation (ANCOM) hat das Unternehmen Vodafone Rumänien SA mit einer Geldstrafe von 100.000 Lei bestraft, weil es die finanzielle oder maximale Volumenobergrenze, die den Roaming-Datenverbrauch auf die Standardkosten von 50 Euro/Monat begrenzen würde, nicht angewendet hat (ohne Mehrwertsteuer) oder auf einem anderen Niveau, das der Benutzer aus den von seinem eigenen Lieferanten bereitgestellten Niveaus auswählen kann. Gegründet durch die Verordnung (EU) Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 531/2012 muss die Höchstgrenze von Anbietern angewendet werden, die Roaming-Datendienste allen Nutzern dieser Dienste anbieten, einschließlich derjenigen, die sich für Pakete/Zusatzoptionen entschieden haben, die Roaming-Datenressourcen enthalten. Die Höchstgrenze wurde festgelegt, um Benutzer vor hohen Rechnungen zu schützen, die durch den Roaming-Datenverbrauch entstehen können. 
Betroffene Benutzer
Die von ANCOM im Anschluss an eine in diesem Jahr eingegangene Meldung durchgeführte Kontrollmaßnahme ergab, dass Vodafone für Roaming-Datenkommunikationsdienste bei den folgenden Kategorien von Teilnehmern zumindest keine finanzielle oder maximale Volumenobergrenze anwendete und nicht zur Verfügung stellte:
ˇ Begünstigte des Angebots „Roaming pro Tag“ (in den Ländern, in denen das Angebot „Roaming pro Tag“ gilt), eine Option, die Vodafone ab dem 1. Juli 2012 in seinem kommerziellen Angebot eingeführt hat;
ˇ dessen Tarifplan Roaming-Vorteile beinhaltet, wobei diese Vorteile von Vodafone ab dem 3. Februar 2014 in sein kommerzielles Angebot eingeführt werden und derzeit in bestimmten Varianten der Tarifpläne vom Typ RED/SUPER RED usw. verfügbar sind.
Die Nichtanwendung der Roaming-Datenobergrenze verstößt gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 531/2012 und stellt einen Verstoß gemäß der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 111/2011. Infolgedessen verhängte ANCOM eine Geldstrafe von 100.000 Lei gegen den Vodafone-Betreiber und ordnete eine Reihe von Maßnahmen an, um Abhilfe zu schaffen.
Schadensersatz für Nutzer
Der Betreiber muss den beiden oben genannten Kategorien von Abonnenten auf Anfrage gemäß den gesetzlichen Bestimmungen jeden von ihnen gezahlten Betrag über 50 Euro/Monat (ohne Mehrwertsteuer) für den Roaming-Datenverbrauch ab dem 1. Juli 2012 zurückerstatten und bis jetzt. Anspruch auf Rückerstattung der zusätzlich gezahlten Beträge haben sie auch dann, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrags kein Vodafone-Abonnent mehr sind. 
Der Betreiber muss auf seiner Website im Bereich „Roaming“ angeben, mit welchem ​​Verfahren die Nutzer eine Rückerstattung dieser Beträge erhalten können, und die beiden Kategorien der betroffenen Teilnehmer müssen individuell über die gesetzliche Möglichkeit des Erhalts dieser Beträge informiert werden .
Gleichzeitig ist Vodafone bis spätestens 1. Dezember 2016 verpflichtet, diesen Abonnentenkategorien einen Informationsdienst über den kumulierten Verbrauch, ausgedrückt in Volumen oder in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wird, zur Verfügung zu stellen, was somit garantiert Datenkappenanwendung. Außerdem ist der Betreiber bis zu diesem Datum verpflichtet, den beiden Kategorien von Teilnehmern keinen Betrag in Rechnung zu stellen, der den Betrag von 50 Euro/Monat (ohne Mehrwertsteuer) für Roaming-Datenkommunikationsdienste übersteigt.
Begrenzung des Datenverbrauchs beim Roaming
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 531/2012 haben Benutzer, die ins Ausland reisen, Anspruch auf eine implizite finanzielle „Obergrenze“ bei der Nutzung des Roaming-Datendienstes (einschließlich mobiles Internet), ab der der Zugang zu diesem Dienst automatisch gesperrt wird, außer in Fällen, in denen der Kunde dies ausdrücklich zum Ausdruck bringt Zustimmung zur weiteren Nutzung der Dienste und Überschreitung der Obergrenze, um den Schock hoher Rechnungen bei der Nutzung von Datendiensten im Ausland zu vermeiden, wenn sich Nutzer nicht ausdrücklich für eine andere Obergrenze aus dem kommerziellen Angebot der Betreiber entscheiden oder nicht ausdrücklich auf die Nichterfüllung verzichten Obergrenze sind die Betreiber verpflichtet, automatisch die standardmäßige finanzielle Obergrenze anzuwenden, deren Wert 50 Euro/Monat (ohne Mehrwertsteuer) beträgt, oder eine in Datenvolumen ausgedrückte Obergrenze, die einem Höchstbetrag von 50 Euro/Monat (ohne Mehrwertsteuer) entspricht.
Darüber hinaus sind die Betreiber verpflichtet, die Nutzer per SMS, E-Mail oder Pop-up-Fenster zu warnen, wenn der Wert des erfassten Verbrauchs 80 % der finanziellen oder maximalen Mengenobergrenze erreicht, sowie wenn der durch festgelegte Wert überschritten wird Die Decke ist verbraucht. Die Nachricht, die den Verbrauch der in der Obergrenze enthaltenen Verkehrsmenge anzeigt, muss auch Informationen über das Verfahren enthalten, das einzuhalten ist, um weiterhin von Roaming-Datendiensten zu profitieren, sowie über die zusätzlichen Kosten pro Verbrauchseinheit. Wenn der Benutzer dieses Verfahren nicht befolgt, muss der Datenroamingdienst vom Betreiber eingestellt werden.

8 KOMMENTARII

  1. “…Vodafone, cel de-al treilea operator de telefonie mobila din Romania ca numar de clienti si incasari…” care e clasamentul operatorilor?

  2. Asa o fi,dar daca luam in calcul strict doar utilizatorii de telefonie mobila prepay/post-paid sunt :
    1. Orange
    2.Vodafone
    3.Telekom
    4.Digi Mobil
    Iar daca Telekom nu-si regândește profund strategia de marketing locul 3 va trece pe 4 in maxim 2 ani de zile. Repet,doar strict cartela/abonament.