Facebook kann Ihnen überall im Internet folgen, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden, so die Schlussfolgerung, die aus einem aktuellen Gerichtsurteil in den USA gezogen werden kann. Ein amerikanischer Richter wies eine Klage ab, in der Nutzer Facebook vorwarfen, ihnen überall im Internet zu folgen, selbst wenn sie aus dem sozialen Netzwerk ausgeloggt waren.
Dies ist dank aller Schaltflächen zum Teilen von Inhalten auf Websites des sozialen Netzwerks Facebook möglich. Die überwiegende Mehrheit der Websites verfügt über Schaltflächen, die das Teilen von Inhalten innerhalb von Facebook ermöglichen. Darüber hinaus überwacht Facebook nicht nur die Aktivitäten aller Personen, auch wenn diese nicht mehr im sozialen Netzwerk angemeldet sind.
Obwohl dies allen bekannt und nachgewiesen sei, stellte der Richter fest, dass die Kläger nicht nachgewiesen hätten, dass Facebook ihre Privatsphäre respektieren müsse. Darüber hinaus gibt er an, dass nicht nachgewiesen wurde, dass diese von Facebook außerhalb der eigenen Website durchgeführte Überwachung negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Petenten gehabt hätte.
Facebook kann Sie überall im Internet ohne Konsequenzen verfolgen
Die Anwälte der verärgerten Nutzer konnten nicht nachweisen, dass Facebook gegen die Bundesgesetze zum Datenschutz und zur Überwachung des Internetverkehrs verstoßen hat. Sie gaben an, dass die Speicherung von Facebook-Cookies in den Browsern der Nutzer deren Nachverfolgung im Internet ermögliche, der Richter war jedoch der Meinung, dass die Nutzer durch das Löschen der Cookies ihre Historie geheim halten könnten.
Der Richter stellte fest, dass diese Cookies nicht nur Informationen an Facebook, sondern auch an die aufgerufenen Websites übermittelten, sodass nicht nachgewiesen werden könne, dass nur Facebook Daten erfasst habe. Ohne die oben genannten Beweise zu beweisen, hatten die Kläger keine Möglichkeit, Facebook wegen der gleichen Anschuldigungen zu verklagen, sodass es unwahrscheinlich ist, dass jemand anderes dies bald noch einmal tun wird.
„Ein US-Richter hat einen landesweiten Rechtsstreit abgewiesen, der Facebook Inc. vorwirft, die Internetaktivitäten der Nutzer zu verfolgen, selbst nachdem diese sich von der Social-Media-Website abgemeldet haben. In einer Entscheidung am späten Freitag sagte der US-Bezirksrichter Edward Davila in San Jose, Kalifornien, die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass sie berechtigte Erwartungen an die Privatsphäre hätten oder dass ihnen ein „realistischer“ wirtschaftlicher Schaden oder Verlust entstanden sei.
Facebook wurde ebenso wie Google immer wieder vorgeworfen, Nutzer im gesamten Internet über die Share- und Like-Buttons verschiedener Websites zu verfolgen. Die Realität ist, dass Facebook zwar Informationen über jeden abrufen kann, der sie nutzt, aber Benutzer können sich auch schützen, indem sie Cookies löschen, blockieren, DoNotTrack-Optionen verwenden usw., sodass es für jeden Optionen gibt.
Facebook besitzt mit über 2 Milliarden Nutzern das größte soziale Netzwerk der Welt und verfolgt damit etwa ein Drittel der Weltbevölkerung im gesamten Internet. Niemand wird jemals in der Lage sein, Facebook zu einer Änderung seiner Praktiken zu zwingen, egal wie viele Klagen gegen das Unternehmen eingereicht werden.