Der Samsung-Chef wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt

Kopf Samsung, Jay Y. Lee, wurde nach einem Prozess, in dem ihm Bestechung auf hoher Ebene, Steuerhinterziehung und mehr vorgeworfen wurden, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Wir sprechen von einem sechsmonatigen Prozess, in dem der Samsung-Chef seine Unschuld beteuerte, doch die von den Staatsanwälten vor Gericht gebrachten Probleme überzeugten die Richter davon, dass die Realität völlig anders aussieht.

Jay Y. Lee wurde Vizepräsident des Samsung-Vorstands, nachdem sein Vater aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend von der Position des Präsidenten zurückgetreten war. Jay Y. Lee führte Samsung praktisch durch den Vorstand, aber durch die Verhaftung verlor er praktisch zumindest einen Teil seiner Macht innerhalb des koreanischen Riesen, der mit Apple konkurriert.

Der Samsung-Chef wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt

Samsung-Chef zu Gefängnisstrafe verurteilt

Jay Y. Lee wurde verurteilt, weil er den ehemaligen Präsidenten Südkoreas bestochen hatte, um unter anderem die Fusion zweier Samsung-Unternehmen zu ermöglichen. Jay Y. Lee wurde ebenfalls des Meineids für schuldig befunden, zusammen mit ihm wurden auch andere Manager der Samsung-Firma wegen ähnlicher Verbrechen verurteilt, wir sprechen also von einem großen Problem für Samsung.

Jay Y. Lee wird gegen diese Entscheidung Berufung einlegen und es ist nicht bekannt, wie viele Chancen er hat, zu gewinnen, aber es ist klar, dass seine Strafe im Gegensatz zu seinem Vater nicht vom Präsidenten begnadigt wird. Jay Y. Lee ist nicht der erste Samsung-Chef, der wegen der Begehung von Straftaten verurteilt wurde, und wird höchstwahrscheinlich auch nicht der letzte sein, wenn man bedenkt, dass dies eine Tradition innerhalb des koreanischen Unternehmens zu sein scheint.

„In diesem Fall geht es darum, dass Lee Jay-yong und Führungskräfte der Samsung-Gruppe, die sich kontinuierlich auf Lees Nachfolge vorbereitet hatten, den Präsidenten bestochen haben.“ Das Gericht sprach Lee außerdem des Versteckens von Vermögenswerten im Ausland, der Unterschlagung und des Meineids für schuldig.