Telekom wird wegen VERRINGERUNG der Internetgeschwindigkeit sanktioniert

Die Telekom wurde von der ANCOM mit einer Sanktion belegt, weil sie die Internetgeschwindigkeit für Abonnenten und Prepaid-Kartenkunden reduziert hat. Das ist das Problem des Betreibers.

Telekom reduziert Internetgeschwindigkeit

Telekom wurde von ANCOM mit einer Verwarnung für die Entscheidung bestraft, die Internetgeschwindigkeit für Video-Streaming im Vergleich zum Rest des Internetverkehrs über sein Netzwerk zu reduzieren. Die Telekom hätte bei Angeboten, die die Aktivierung des Bonus für Net Unlimited erlaubten, die Internetgeschwindigkeit für Videostreaming reduziert, sagt aber natürlich nicht, um wie viel die Geschwindigkeit reduziert worden wäre, um zu wissen, welche Auswirkungen das hat die Aktion hatte.

Allerdings verstieß die Telekom gegen zwei Paragraphen der EU-Verordnung zum offenen Internetzugang, indem der Betreiber die Beschränkung sowohl für Kunden mit Prepaid-Karten als auch für Kunden mit Abonnements vorsah. Die von ANCOM verhängten gegen die von der Telekom kein Bußgeld, sondern nur eine Warnung, ein Zeichen dafür, dass die Reduzierung der Internetgeschwindigkeit für Streaming höchstwahrscheinlich nur geringe Auswirkungen auf die davon betroffenen Kunden hatte.

„Mit der Entscheidung 669/2018 bestrafte ANCOM Telekom Rumänien Mobile Communications wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen von Artikel 3, Absatz (3), Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) über den Zugang zum offenen Internet, indem sie in diesem Fall von Angeboten, die die Aktivierung des Bonus Net Nelimitat ermöglichen, um den Video-Streaming-Verkehr gegenüber anderen Verkehrskategorien zu diskriminieren, indem die Geschwindigkeit dieser Verkehrsart im Vergleich zu den anderen verringert wird. Der Bonus kann sowohl bei Prepaid-Karten als auch bei Abonnements aktiviert werden.“

Telekom wird wegen VERRINGERUNG der Internetgeschwindigkeit sanktioniert

Die Telekom erklärte, dass alle, die sich für die Angebote mit Net Unlimited entscheiden, von kostenlosem Internet profitieren, aber auch, dass sie die Bedingungen des Angebots sehr klar kommuniziert hätten und diejenigen, die mit den Bedingungen unzufrieden gewesen wären, auf die Dienste hätten verzichten können. Auch die Telekom ist der Meinung, dass ihre Angebote den europäischen Gesetzen zum kostenlosen Internetzugang entsprechen, die Internetgeschwindigkeit nur für Video-Streaming zu begrenzen, sei aber nicht gerade fair für die Kunden, zumal viele wahrscheinlich keine Ahnung haben, worum es geht.

„Die Bedingungen für die Gewährung und Nutzung des Unlimited Net Bonus werden den Kunden in der Angebotspräsentation sowie im Servicevertrag klar und transparent kommuniziert, so dass sie jederzeit die Möglichkeit haben, auf diesen Bonus zu verzichten und vom mobilen Datenverkehr zu profitieren.“ im Rahmen des Angebots, für das sie sich entscheiden. Gleichzeitig spricht sich Telekom Rumänien entschieden für das offene und kostenlose Internet aus, und die von uns auf den Markt gebrachten Angebote berücksichtigen diesen Grundsatz sowie die Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Vorschriften. Wir sind davon überzeugt, dass der Net Unlimited 4G Bonus den Grundsätzen dieser Bestimmungen entspricht (…).“

Die Telekom hat diese Einschränkungen zu einer Zeit vorgenommen, in der immer mehr von der Schaffung sogenannter „Sonderleitungen“ des Internetverkehrs für Videostreaming die Rede ist, die mehr kosten sollen als normaler Verkehr. In Rumänien wurde noch kein solches Gesetz ernsthaft diskutiert, aber wenn es jemals verabschiedet wird, wird das Endergebnis dem sehr ähnlich sein, was die Telekom mit ihren Kunden gemacht hat und was von der ANCOM sanktioniert wurde.