Facebook. Mann wurde mit Geldstrafe belegt, nachdem er die örtliche Polizei beschimpft hatte

Ein Mann wurde von der örtlichen Polizei mit einer Geldstrafe belegt, nachdem er beleidigende Worte an die Beamten gerichtet hatte. Hier erfahren Sie, wie hoch die Geldstrafe ausfiel und was ein Gericht dazu sagte.

Facebook. Mann wurde mit Geldstrafe belegt, nachdem er die örtliche Polizei beschimpft hatte

Ein Mann wurde mit einer Geldstrafe belegt, nachdem er die örtliche Polizei auf Facebook beschimpft hatte. Er focht die erhaltene Geldstrafe vor Gericht an, gewann den Fall aber am Ende nicht, was normal ist. Der Mann nannte die örtlichen Polizisten „Affen“ und „Affen“ und erhielt für diese Worte eine Geldstrafe von 200 LEI, die er vor Gericht anfechtete, jedoch ohne Erfolg, da er die eingeleitete Berufung verlor.

Facebook wird vom Gericht als öffentlicher Raum betrachtet, aber einige von Ihnen wussten dies wahrscheinlich bereits, da es nicht das erste Mal ist, dass Personen, die verschiedene Straftaten begehen, sanktioniert werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Facebook als öffentlicher Raum gilt, könnte das Gericht die Berufung des Mannes mit der Begründung zurückweisen, dass diese Worte nicht wirklich beleidigend seien, sondern nur, dass sie in Wirklichkeit auf beleidigende Weise verwendet würden.

Facebook. Mann wurde mit Geldstrafe belegt, nachdem er die örtliche Polizei beschimpft hatte

Das Gericht war der Ansicht, dass der Mann aus dem Kreis Pitesti das Wort „Affe“ in einem abwertenden Sinne verwendete und dabei die örtlichen Polizeibeamten, auf die er sich in seiner Nachricht bezog, außer Acht ließ. Das Wort „Bulangi“ bedurfte nicht unbedingt einer Erklärung aus den Gründen, warum es immer noch als beleidigend angesehen wird, aber das Gericht erläuterte auch, warum es in die Kategorie derjenigen fällt, die nicht an die Behörden gerichtet werden sollten und daher eine Geldstrafe verhängt werden muss vom Mann bezahlt werden.

Facebook gilt seit langem als öffentlicher Raum, allerdings nur im Hinblick auf Beiträge, die öffentlich sind und für jedermann zugänglich sind, unabhängig davon, ob er ein Konto im sozialen Netzwerk hat oder nicht. Selbst wenn der Zugang zum Facebook-Netzwerk über ein Konto erfolgt, sind öffentliche Beiträge für jedermann zugänglich, auch wenn er kein Konto auf der Plattform hat, und können daher als Teil des „öffentlichen Raums“ betrachtet werden.

Allerdings müssen Sie vorsichtig sein, was Sie tun und was Sie auf Facebook veröffentlichen, denn es ist so, als ob Sie es in der Öffentlichkeit tun würden, und Sie können von den Behörden in Rumänien als solches bestraft werden.