Coronavirus Rumänien: DSU antwortet auf die WICHTIGEN Fragen der Bürger

Coronavirus Rumänien beantwortet Fragen dsu

Das Coronavirus bereitet den Rumänen nach wie vor große Sorgen, auch wenn die DSU am Wochenende bekannt gab, dass die erste Person, bei der eine Infektion mit dem Virus bestätigt wurde, für geheilt erklärt wurde und im Laufe des Tages aus dem Krankenhaus entlassen wird.

Da das Coronavirus jedoch eine Quelle vieler Fake News und Fehlinformationen ist, hat sich die DSU überlegt, eine Reihe von Antworten auf die wichtigsten Fragen der Rumänen zu diesem Virus zu veröffentlichen, das auch in Rumänien zirkuliert.

DSU hat gestern eine sehr vielfältige Reihe von Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht, in der Hoffnung, dass die Menschen leichter verstehen, wie sie sich verhalten sollen, auch wenn sie sich nicht in einem Gebiet mit einem bestätigten Fall befinden. Weitere Informationen finden Sie weiter unten Sie haben alle ihre Antworten.

PRESSEMITTEILUNG 01.03.2020, 14.00 Uhr Angesichts des Bedarfs an weiteren Klarstellungen zu den Empfehlungen...

Veröffentlicht von Abteilung für Notfallsituationen pe Sonntag, 1. März 2020

Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Selbstisolation zu Hause?

  1. Für alle Menschen, die keine Symptome zeigen, aber aus Gebieten zurückkehren, in denen das neue Coronavirus (COVID-19) in großem Umfang übertragen wird, gilt eine Quarantäne.
  2. Die Quarantäne dauert 14 Tage und wird in speziell dafür vorgesehenen Räumen organisiert, die von der örtlichen Behörde in Zusammenarbeit mit der Direktion für öffentliche Gesundheit zur Verfügung gestellt werden.
  3. Selbstisolation wird für Personen verordnet, die keine Symptome zeigen, aber:
    1. – in den letzten 14 Tagen in Regionen/Orte in Gebieten gereist sind, die von COVID-19 betroffen sind, mit Ausnahme derjenigen mit hoher gemeinschaftlicher Übertragung
    2. – in direkten Kontakt mit Menschen mit Symptomen gekommen sind und in Gebiete mit starker gemeinschaftlicher Übertragung gereist sind
    3. - direkten Kontakt zu Personen hatten, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde.
    4. – Familienangehörige einer Person, die in eine der oben genannten Situationen gerät
  4. Diese Personen müssen sich ab dem Datum der Rückkehr von der Reise bzw. ab dem Datum des letzten Kontakts mit einer symptomatischen/bestätigten Person für einen Zeitraum von 14 Tagen zu Hause selbst isolieren. Während dieser Zeit werden sie vom Hausarzt oder, in dessen Abwesenheit, von der Direktion für öffentliche Gesundheit überwacht.
  5. Die Liste der Gebiete mit erweiterter gemeinschaftlicher Übertragung und der betroffenen Gebiete wird bei Bedarf aktualisiert und kann auf der Seite https://www.cnscbt.ro/ unter dem Titel „Liste der Gebiete mit erweiterter gemeinschaftlicher Übertragung und anderer Gebiete“ eingesehen werden von COVID 19 betroffen“

Gilt die Maßnahme auch für den Ehepartner oder die Kinder, wenn sich ein Familienmitglied in Selbstisolation befindet?

  1. Die Selbstisolation gilt für alle Familienmitglieder und Personen, die im selben Wohnort leben, für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Datum der Rückkehr von der Reise bzw. ab dem Datum des letzten Kontakts mit einer symptomatischen/bestätigten Person.
  2. Jeder hat die Verpflichtung, den angegebenen Wohnsitz, an dem er sich ab dem Zeitpunkt der Selbstisolation befindet, NICHT zu verlassen.
  3. Wenn der Rest der Familie nicht mit der gereisten Person in Isolation gehen möchte, wird die Direktion für öffentliche Gesundheit gebeten, sie in institutionalisierte Quarantäne zu schicken. Diese Option ist nur möglich, wenn die Person zuvor KEINEN Kontakt zur Familie hatte!

Welche persönlichen Hygienemaßnahmen sollten Menschen in Selbstisolation beachten?

  1. Vermeiden Sie engen Kontakt mit anderen Personen im Haushalt und isolieren Sie sich nach Möglichkeit in einem separaten Raum.
  2. Während der Zeit der Selbstisolation zu Hause KEINE Besucher zu empfangen.
  3. Waschen Sie Ihre Hände bei Bedarf mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife (nach dem Toilettengang, vor der Zubereitung von Speisen usw.).
  4. Tägliche Reinigung und Desinfektion aller Oberflächen, die sie häufig berühren (z. B. Tische, Türklinken, Möbelstücke, Waschbeckenhähne, andere Gegenstände, die von anderen Menschen berührt werden können).
  5. Bedecken Sie Mund und Nase beim Niesen oder Husten mit einem Papiertaschentuch oder niesen und husten Sie in die Ellenbeuge. Werfen Sie das Taschentuch sofort in einen Plastikbeutel in den Müll und waschen Sie dann Ihre Hände 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
  6. Um alle Räume des Hauses bestmöglich zu belüften. Die Gemeinschaftsräume des Hauses (Küche, Bad) müssen gut belüftet sein!
  7. Täglichen Kontakt zum Hausarzt halten und ihn über den Fortgang aller Familienmitglieder informieren.
  8. Rufen Sie im Notfall mindestens die einheitliche Notrufnummer 112 an
    eines der folgenden Symptome: Husten, Fieber, Atembeschwerden, Halsschmerzen – bedecken Sie Nase und Mund mit einer Schutzmaske.
  9. Außerdem können sich Menschen unter TELVERDE 0800 800 358 über das neue Coronavirus informieren. TELVERDE dient der Information, nicht für Notfälle.

Was passiert, wenn ein Familienmitglied während der Selbstisolation Symptome entwickelt oder einen anderen medizinischen Notfall hat?

  1. Wenn innerhalb der 14 Tage bei einem Familienmitglied Symptome auftreten, die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen (Fieber, Husten, Atembeschwerden) oder ein anderer medizinischer Notfall vorliegt, wenden Sie sich an den Hausarzt und/oder rufen Sie 112 an. Erwähnen Sie unbedingt, dass Sie sich in der Region befinden Situation der Selbstisolation zu Hause!
    Begrenzen Sie engen Kontakt so weit wie möglich – weniger als 1 Meter für mehr als 15 Minuten – bedecken Sie Mund und Nase mit einem Taschentuch, wenn Sie husten oder niesen! Waschen Sie Ihre Hände sofort mit Wasser und Seife und tragen Sie eine Schutzmaske.
  2. Warten Sie, bis der Krankenwagen eintrifft und Sie zum nächstgelegenen Infektionszentrum bringt, wo Tests auf das Coronavirus durchgeführt werden können. Dort werden Sie bis zum Vorliegen der Ergebnisse isoliert.
  3. Bei einem negativen Ergebnis werden Sie nach Hause gebracht und bleiben bis zu 14 Tage in Selbstisolation.
  4. Bei positiven Ergebnissen werden die spezifischen Verfahren für Fälle einer Coronavirus-Infektion angewendet.
    🟢 Bei anderen medizinischen Notfällen trifft das Rettungsdienst-/SMURD-Personal in Absprache mit DSP-Vertretern die notwendigen Entscheidungen.

Wie werden Menschen in Selbstisolation unterstützt?

  1. Menschen in Selbstisolation können von Verwandten und/oder Freunden bei der Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln unterstützt werden.
  2. Bei Bedarf können Menschen in Selbstisolation die Unterstützung der Bezirksausschüsse für Notsituationen und der örtlichen Behörden bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Wasser und Schutzmasken anfordern.
  3. Die örtlichen Behörden entscheiden im Einzelfall über die Vorgehensweise unter Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen (z. B. Rotes Kreuz).

Wie gelangen die notwendigen Lebensmittel und Güter zu den Menschen in Selbstisolation?

  1. Lebensmittel und notwendige Güter werden zu den Häusern der Menschen in Selbstisolation gebracht.
  2. Die Personen, die sich selbst isolieren, nehmen sie entgegen, ohne mit dem Personal in Kontakt zu kommen, das die Versorgung durchführt, und halten einen Abstand von mindestens 2 Metern zu ihm ein.
  3. Grundsätzlich werden Lebensmittel und Waren am Wohnungseingang (Wohnungstür/Haustor) abgestellt und von der isolierten Person erst dann abgeholt, wenn die andere Person das Haus verlassen hat.
  4. Es wird empfohlen, die Warnung vor der Bereitstellung von Lebensmitteln oder Produkten telefonisch und nicht durch Berühren der Tür/des Türknaufs/der Klingel vorzunehmen.
  5. Soweit möglich, werden Personen, die sich in Selbstisolation befinden, bei der Entgegennahme der Produkte/Waren zu Hause die Schutzmaske tragen, die Nase und Mund bedeckt (medizinische Maske mit hinter den Ohren befestigtem Gummiband).

Können Menschen in Selbstisolation nach Ablauf der 14-tägigen Frist ihr Zuhause verlassen?

  1. Personen, die aus anderen als den Quarantänegebieten eingereist sind, dürfen ihr Zuhause erst nach 14 Tagen Selbstisolation verlassen, wenn sie keine Symptome zeigen. In diesen Fällen ist ein Test auf das Coronavirus NICHT erforderlich.
  2. Personen, die direkten Kontakt zu einem bestätigten Fall von COVID-19 hatten, werden am ersten Tag der Selbstisolation und vor Ablauf der Selbstisolationsperiode getestet. Sie können das Haus nur verlassen, wenn das Endergebnis negativ ist.
  3. Am Ende der 14 Tage der Selbstisolation erhalten die Personen in Selbstisolation von DSP eine epidemiologische Mitteilung, in der bestätigt wird, dass sie in die Gemeinschaft zurückkehren können.
  4. Wenden Sie sich nach Beendigung der Selbstisolation an Ihren Hausarzt, um Ihren Krankenurlaub und/oder Ihre Schulbescheinigungen auszustellen.
  5. Bleiben Sie wachsam und befolgen Sie weiterhin die allgemeinen Empfehlungen zur Vorbeugung einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer anderen Art von Grippe.

Profitieren diese Personen von Befreiungen oder Krankenurlaub?

  1. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich an Ihren Arbeitgeber und/oder Ihre Bildungseinrichtung wenden, um ihnen mitzuteilen, dass Sie sich zu Hause in Selbstisolation begeben.
  2. Am Ende der Selbstisolation profitieren Schüler und Studenten von einer ärztlichen Befreiung und Berufstätige von einer krankheitsbedingten Freistellung.
  3. Der Krankenurlaub wird vom Hausarzt nach Verlassen der Isolation auf der Grundlage des DSP-Zertifikats ausgestellt, eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.
  4. Gemäß den Bestimmungen von GEO 158/2005 und Art. Gemäß Art. 60 Abs. 2 der Antragsordnung ist der Arbeitnehmer im Falle einer krankheitsbedingten Beurlaubung wegen Quarantäne nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Bescheinigung für den Vormonat bis zum 5. des laufenden Monats, sondern bis zum Ende des laufenden Monats vorzulegen . Somit kann der Arbeitnehmer nach Verlassen der Isolation/Quarantäne die Bescheinigung über die Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen vorlegen.
  5. Der monatliche Bruttobetrag des Quarantänegeldes beträgt 75 % der Bemessungsgrundlage, wie auch bei der Gewährung von Urlaub wegen einer gewöhnlichen Krankheit.
  6. Die Dauer des Quarantäneurlaubs verringert nicht die Zahl der Krankheitstage, die einem Versicherten aus anderen Gründen gewährt werden, und die 10-Tage-Beschränkung, die für Urlaub und Entschädigung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gilt, die durch gewöhnliche Krankheiten oder Unfälle außerhalb der Arbeit verursacht werden, gilt nicht.