Rumänische Polizei: Wichtige Informationen zu Reisen vor Ostern

Osterausflüge der rumänischen Polizei

Heute gibt die rumänische Polizei neue Klarstellungen zu den Bewegungen ab, die einige rumänische Bürger auf der Grundlage der Einschränkungen durchführen können, die durch die kürzlich verabschiedeten Militärverordnungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus im ganzen Land auferlegt wurden.

Die rumänische Polizei teilt den Bürgern mit, dass sie von ihrem Wohnort an ihre Heimatadresse umziehen können, wenn sie der Meinung sind, dass sie dort bessere Lebensbedingungen haben und in diesem Gebiet ein geringeres Risiko einer Infektion mit dem neuen Coronavirus besteht. Nachfolgend finden Sie die Einzelheiten .

„Ich möchte zusammen mit meiner Freundin mein jetziges Zuhause im Kreis Die Zahl der mit COVID-19 bestätigten Zahlen ist viel höher als die des Landkreises Y.

Wir beabsichtigen, uns mit unserer Familie bei Y zu Hause zu isolieren. Können wir diese Reise machen?

Die Militärverordnung Nr. 3 schreibt nicht vor, dass sich der Bürger an seinem Wohnort, sondern an einem von ihm angegebenen Ort unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der auferlegten Beschränkungen aufhalten muss. So legen wir fest, dass es auch erlaubt ist, mit der Familie in eine andere Gegend zu reisen, wenn die Menschen dort ein Haus besitzen, das ihnen bessere Bedingungen bietet, um in dem jeweiligen Ort zu bleiben.“

Ich möchte mit meiner Freundin mein jetziges Zuhause im Kreis X verlassen und mit meinem Privatwagen zur Adresse fahren...

Veröffentlicht von Rumänische Polizei pe Sonntag, 12. April 2020