COVID-19 Rumänien: CNA fordert STOPP der Desinformation im Fernsehen

COVID-19 Rumänien CNA Desinformation TV

CNA hat heute eine Empfehlung an alle Fernsehsender herausgegeben, Desinformation über COVID-19 zu stoppen, d unglaublich große Lügen.

CNA gab die Empfehlung auf Anfrage der Strategic Communication Group heraus, d würde absolut, aber absolut jeden betreffen.

Natürlich sollten die Leute von CNA darauf achten, was im Fernsehen passiert, und jede Art von Sendungen sanktionieren, die die gewöhnlichen Lügen einiger Leute verbreiten, die die Existenz von COVID-19 leugnen, aber es ist schwer zu sagen, ob sie das wollen.

„In Anbetracht der Doppelfunktion des Nationalen Audiovisuellen Rates als Garant des öffentlichen Interesses und alleiniger Regulierungsbehörde im Bereich der audiovisuellen Programmdienste, in Anbetracht der gemeinsamen Anstrengungen der Institutionen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung falscher veröffentlichter Informationen und online verbreitet werden, „indem wir eng mit Online-Plattformen zusammenarbeiten, sie dazu ermutigen, offizielle Quellen zu fördern, die Sichtbarkeit von Inhalten zu verringern, die sich als falsch oder irreführend erweisen, und illegale Inhalte sowie Inhalte, die der Gesundheit oder der Integrität von Personen schaden könnten, zu entfernen“ – die Situation von Desinformationsdiskurse zum Coronavirus werden von der EastStratcom Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes auf der EUvsDisinfo-Website analysiert, veröffentlicht und aktualisiert, da die Öffentlichkeit ein Recht auf Zugang zu zuverlässigen, aktuellen und fundierten Informationsquellen in Bezug auf COVID-19 hat die grundlegende Rolle der audiovisuellen Medien als wesentlicher Dienst, der den Bürgern zuverlässige, faktengeprüfte Informationen liefert und so zur Rettung von Leben beiträgt, und folgt damit der Anfrage der Gruppe für strategische Kommunikation hinsichtlich der Organisation, die für Debattensendungen zuständig ist, die sich auf das Thema beziehen des neuen Coronavirus (COVID-19), nicht die Verbreitung wissenschaftlich unbegründeter Aussagen zu fördern oder deren Quelle in der Realität nicht existiert, und zu berücksichtigen, dass die Meinungen, die sie öffentlich anerkennen, zu sozialem Verhalten führen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Kunst . 3 Absatz (2) Aus dem Audiovisuellen Gesetz Nr. 504/2002, mit späteren Änderungen und Ergänzungen und Art. 64, 65, 66 und 73 der CNA-Entscheidung Nr. 220/2011 zum Regulierungsgesetzbuch für audiovisuelle Inhalte, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, basierend auf den Bestimmungen von Art. 17 Abs. (1) Aus dem Audiovisuellen Gesetz Nr. 504/2002, mit späteren Änderungen und Ergänzungen,

Der Nationale Rundfunkrat nimmt Folgendes an:
Richtung

Art. 1 – (l) Der Nationale Audiovisuelle Rat fordert die Anbieter audiovisueller Mediendienste auf, im Rahmen der Informations- und Debattenshows, in denen das Thema COVID-19 behandelt wird, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich korrekter Informationen gegenüber dem Nationalen Audiovisuellen Rat sicherzustellen öffentlich bzw.:

a) Strenge und Genauigkeit bei der Darstellung und Debatte des Themas COVID-19, wobei Aufsehen erregendes oder Infodemisches vermieden wird, das durch eine Überfülle an Informationen gekennzeichnet ist, die Verwirrung stiften können;

b) die Verbreitung von Informationen aus offiziellen und zuverlässigen Quellen auf nationaler und internationaler Ebene, damit audiovisuelle Mediendienste dazu beitragen können, die Kontamination der Öffentlichkeit mit Fake News in sozialen Netzwerken zu bekämpfen; Überprüfung aller Informationen, die direkt oder indirekt mit dem Thema COVID-19 in Zusammenhang stehen;

c) Einhaltung ethischer Regeln und besondere Aufmerksamkeit für jede verbreitete Botschaft, um bei den Bürgern keine Emotionen, Panik und Unsicherheit hervorzurufen.

(2) Der Rat würdigt den Beitrag der audiovisuellen Medien zur Bekämpfung der Pandemie und fordert die Intensivierung der redaktionellen und redaktionellen Maßnahmen der Rundfunkveranstalter, um: Informationen aus gut dokumentierten Quellen zu fördern; die Fähigkeit der Bürger stärken, Fälle von Fehlinformationen zu erkennen und darauf zu reagieren; rechtswidriges Verhalten muss den zuständigen Behörden gemeldet werden; Gewährleistung einer demokratischen Debatte, die sich auf die Ratschläge von Gesundheitsfachkräften konzentriert; Verschwörungstheorien entgegentreten, die die menschliche Gesundheit gefährden und den sozialen Zusammenhalt beeinträchtigen können; Lehnen Sie jede rechtswidrige Hassrede ab, etwa die Behauptung, dass eine bestimmte ethnische oder religiöse Gruppe für die Verbreitung von COVID-19 verantwortlich sei.

Art. 2 – Zur Umsetzung der Bestimmungen von Art. 1 sind Anbieter audiovisueller Mediendienste verpflichtet, die erforderlichen redaktionellen und redaktionellen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung der in der CNA-Entscheidung Nr. 220 vorgesehenen Verpflichtungen sicherzustellen. 201/1 64 zum Gesetz zur Regulierung audiovisueller Inhalte, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, insbesondere die Bestimmungen gemäß Art. 65, 66, 73 und XNUMX.“