Raed Arafat: Lockerungen und neue Schwellenwerte des kumulativen Vorfalls nach 14 Tagen

Raed Arafat erläuterte einige der Lockerungsmaßnahmen, die ab heute in Rumänien gelten. Sie wurden auf der letzten Sitzung der rumänischen Regierung verabschiedet. Wir sprechen auch über neue Schwellenwerte für kumulative Vorfälle von 14 Tagen und was der Außenminister gesagt hat sagte, nach Angaben der Regierung.

„Hier geht es um die Fortsetzung der Lockerung der Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der Epidemie, jedoch mit der Festlegung neuer Schwellenwerte für die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen.“ Damit haben wir jetzt einen neuen Schwellenwert von 2 Promille festgelegt, und die Maßnahmen, die ich jetzt erwähnen werde, werden unter anderem mit dem Schwellenwert von 2 Promille korreliert, der unter dem bisherigen Schwellenwert von 3 Promille liegt Tausend , damit wir zurückkehren können, in dem Sinne, dass die Inzidenz in einigen Orten oder in einigen Gebieten weiter zunimmt.

Daher werde ich einige Beispiele für diejenigen nennen, die in der genehmigten Regierungsentscheidung vorgesehen waren. Wie der Ministerpräsident mitteilte, ist der Anstieg der Zahl der Teilnehmer an kulturell-künstlerischen und unterhaltsamen Aktivitäten auf bis zu 75.000 im Freien, in den Kreisen der Ortschaften, in denen die kumulierte Inzidenz pro 14 Tage weniger als oder gleich 2 pro tausend Einwohner beträgt, zu verzeichnen.

Voraussetzung ist natürlich, dass man sich testen, impfen lassen oder die Krankheit überstanden hat. Zweitens: Erhöhung der Zahl der Teilnehmer an Hochzeiten und Taufen auf bis zu 150 in geschlossenen Räumen und 200 in offenen Räumen in Kreisen, Ortschaften, in denen die kumulierte Inzidenz pro 14 Tage weniger als oder gleich 2 Promille beträgt. Hier sprechen wir von bedingungsloser Teilhabe.

Erhöhung auf bis zu 400 in geschlossenen Räumen in Kreisen, in denen die Inzidenz unter oder gleich 2 Promille liegt, jedoch unter der Bedingung, dass sie geimpft, getestet oder durchgemacht sind. Erhöhung der Zahl der Teilnehmer an Trauungen und Taufen auf bis zu 300 in geschlossenen Räumen in Landkreisen, Ortschaften, in denen die kumulierte Inzidenz über 14 Tage gleich oder größer als 2 pro tausend Einwohner und kleiner oder gleich 3 pro tausend Einwohner ist, also zwischen 2 pro Tausenddrei Promille, 3 Menschen bei Hochzeiten, und zwar bei Taufen und hier mit den gleichen Auflagen: Tests, Impfung oder durchgemachte Krankheit.

In geschlossenen oder offenen Räumen können Sportwettkämpfe unter Beteiligung von Zuschauern bis zu 75 % der maximalen Kapazität des Raums stattfinden, wobei ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Personen gewährleistet ist, wenn die Inzidenz kleiner oder gleich ist bis 2 Promille, auch unter der Voraussetzung einer Impfung, eines Tests oder einer durchgemachten Erkrankung.

Durchführung von Freizeit- und Sportaktivitäten im Freien unter Beteiligung von nicht mehr als 50 Personen, die nicht zusammenleben, wenn die kumulierte Inzidenz kleiner oder gleich 2 Promille ist. Erhöhung der Teilnehmerzahl bei Schulungen und Workshops auf bis zu 250 im Innenbereich und 300 im Außenbereich unter Bereitstellung einer Fläche von mindestens zwei Quadratmetern für jede Person und der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske bei einer Inzidenz von oder unter 2 Promille.

Erhöhung der Zahl der Tagungsteilnehmer auf bis zu 300 in geschlossenen Räumen mit Schutzmaske, wenn die kumulierte Inzidenz über 14 Tage gleich oder kleiner als 2 Promille ist. Erhöhung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen und Demonstrationen auf bis zu 500 Personen unter Einhaltung der in Anlage 3 zum Regierungsbeschluss festgelegten Bedingungen, wenn die Inzidenz 2 Promille oder weniger beträgt.“