Antwort von DSU Rumänien auf die Anschuldigungen von Alexandru Rafila bezüglich der Genehmigung des Gebäudes, in dem es tätig ist

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums Brandschutzgenehmigung

DSU Rumänien veröffentlichte heute eine Antwort auf die Vorwürfe von Alexandru Rafila bezüglich des Fehlens einer Brandschutzgenehmigung für das Gebäude, in dem diese Struktur des Innenministeriums ihre Tätigkeit ausübt.

DSU Rumänien gibt an, dass für die Institution keine rechtliche Verpflichtung besteht, eine solche Genehmigung einzuholen, so dass die Anschuldigung von Alexandru Rafila falsch wäre. Die unten aufgeführten Einzelheiten können Sie sich selbst ein Bild davon machen, wie er während der Institutionen vorgeht in Rumänien.


Angesichts der kürzlich im öffentlichen Raum gemachten Äußerungen, wonach das Gebäude, in dem die Vertreter des Gesundheitsministeriums, aber auch des Innenministeriums, der DSU und der IGSU arbeiten, aus brandschutztechnischer Sicht nicht zugelassen ist, Zur korrekten Information der öffentlichen Meinung geben wir Folgendes an:

Bezüglich der Aussage „Auch wer eine Genehmigung erteilt, hält sich in einem Gebäude auf, für das keine Genehmigung erteilt wurde.“ gelten die Bestimmungen des Art. 49, Abs. (1) und (2) des Gesetzes Nr. 307 von 2006 zum Brandschutz beschränkt die Ausübung der Autoritätsfunktion der IGSU/ISU auf die Einheiten der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsstrukturen.

Die Regelung wird in HGR Nr. umgesetzt. 571/2016 zur Genehmigung der Kategorien von Bauwerken und Einrichtungen, die hinsichtlich des Brandschutzes einer Genehmigung/Genehmigung unterliegen, normativer Akt, der in Art. 2, Abs. (1) befreit Gebäude, die zu MApN, MAI, ANP, ANRSPS, SRI, SIE, STS, SPP gehören, von der Verpflichtung, eine Brandschutzgenehmigung einzuholen. Auch HGR 571, Art.-Nr. 2, Abs. (2) legt fest, dass die Brandschutzaktivitäten von den jeweiligen Institutionen durchgeführt werden sollen.

Darüber hinaus befindet sich der Sitz des Gesundheitsministeriums in einem dem MAI angeschlossenen Gebäude, einem historischen Gebäude, das keinerlei Veränderungen oder Änderungen seines Bestimmungsortes erfahren hat und daher nach geltendem Recht keiner Änderung unterliegt Brandschutzgenehmigung.

Als abschließende Anmerkung zu den Vorgetragenen möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Frage der Tätigkeit ohne Genehmigung der oben genannten Institutionen nicht diskutiert werden kann, da die Verpflichtung zur Einholung dieser Genehmigung NICHT besteht.

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Redaktion von iDevice.ro