Gesundheitsministerium: Arbeitnehmer können nicht zur Impfung gegen das Coronavirus verpflichtet werden

Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums können nicht zur Impfung gegen das Coronavirus gezwungen werden

Das Gesundheitsministerium erklärt in einem offiziellen Dokument, das dem Volksanwalt zugesandt wurde, dass rumänische Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern nicht gezwungen werden können, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, sodass jeder tun und lassen kann, was er will, auch wenn dadurch andere gefährdet werden.

Das Gesundheitsministerium macht diese Klarstellung für Rumänien, nachdem in anderen Ländern zumindest das medizinische Personal geimpft werden muss, während in Moskau Mitarbeiter in mehreren Bereichen geimpft werden müssen und in anderen Ländern Entlassungen für diejenigen vorgenommen wurden, die sie ablehnten.

„Gemäß der Impfstrategie gegen Covid-19, genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 103/2020, ist die Impfung in Rumänien freiwillig (nicht verpflichtend) und kostenlos. Im Hinblick auf die in Ihrer Ansprache dargelegten Aspekte im Zusammenhang mit der Verpflichtung von Arbeitgebern zur Impfung durch Arbeitgeber erwähnen wir die Tatsache, dass gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 53/2003 - Arbeitsgesetzbuch - Der Zugang des Arbeitnehmers (sic! - n. Red.) zum Arbeitsplatz kann nicht durch eine Impfung gegen Sars-Cov-2 abhängig gemacht werden, der Arbeitnehmer hat das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung (Art. 33 - Buchstabe d) Innerhalb der Arbeitsbeziehungen gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Art. 5 – Absatz (1)), und der Arbeitgeber hat das Recht, für den Arbeitnehmer verbindliche Bestimmungen nur unter Vorbehalt ihrer Rechtmäßigkeit zu erlassen (Art. 40 – Buchstabe c)).

Daher kann kein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dazu gezwungen werden, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, die Impfung ist eine vorbeugende medizinische Maßnahme, die auf der Zustimmung der Person beruht, und wir betrachten die Auferlegung einer Impfung gegen Covid-19 durch den Arbeitgeber als außerhalb des gesetzlichen Rahmens.“