Gesundheitsminister: Neue behördliche LAST-MINUTE-Verordnung mit Auswirkungen auf die Straßenverkehrsordnung in Rumänien

Der Gesundheitsminister hat in letzter Minute eine neue offizielle Anordnung mit Auswirkungen auf die Straßenverkehrsordnung in Rumänien unterzeichnet. Hier ist, was Alexandru Rafila jetzt entschieden hat.

Neue offizielle Verordnung des Gesundheitsministers LETZTER MOMENT Auswirkungen der rumänischen Straßenverkehrsordnung

Der Gesundheitsminister hat in letzter Minute eine neue offizielle Anordnung unterzeichnet, die Auswirkungen auf die rumänische Straßenverkehrsordnung hat, und zwar deshalb, weil Alexandru Rafila eine Reihe von Änderungen für die Lagerung und den Transport von biologischen Proben für die gerichtliche Bewährung zur Feststellung des Alkoholgehalts vorgenommen hat Konzentration oder Vorhandensein psychoaktiver Substanzen im Körper.

Der Gesundheitsminister erläutert im Folgenden, wie sich die Verfahren in diesen Fällen ändern. Denn auf der Grundlage dieser Bestimmungen werden Situationen festgestellt, in denen Fahrer beim Fahren auf öffentlichen Straßen unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken oder anderen psychoaktiven Substanzen festgestellt werden.

„Methodische Normen für die Sammlung, Lagerung und den Transport biologischer Proben zum Zweck der gerichtlichen Bewährung durch Feststellung des Blutalkoholspiegels oder des Vorhandenseins psychoaktiver Substanzen im Körper bei Personen, die an Ereignissen oder Umständen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beteiligt sind, genehmigt durch Verordnung des Gesundheitsministers Nr. 1.512/2013, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 812 vom 20. Dezember 2013 in der geänderten und ergänzten Fassung wird wie folgt geändert und ergänzt.

In Artikel 1 werden die Absätze (1) und (2) geändert und haben folgenden Inhalt: (1) Entnahme biologischer Proben von Personen, die an Ereignissen oder Umständen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beteiligt sind, um den Blutalkoholspiegel oder den Blutalkoholspiegel zu bestimmen Das Vorhandensein von psychoaktiven Substanzen im Körper, die den zuständigen Stellen zur Verfügung stehen, wird im Notfall durch medizinisches Personal durchgeführt, das über eine gültige Erlaubnis zur freien Ausübung gemäß Art. 88 Abs. (1) und (1^1) der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.

Die autorisierten öffentlichen Gesundheitseinheiten, die die in Art. vorgesehenen biologischen Proben entnehmen können. 88 Abs. (1) lit. a) aus der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 195/2002, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, werden repräsentiert durch: a) Sanitäreinheiten, die als Struktur eine Notaufnahmeeinheit/einen Notaufnahmeraum/einen Bereitschaftsraum haben; b) ständige Zentren.

In Artikel 1 wird nach Absatz (2) ein neuer Absatz, Absatz (2^1), mit folgendem Inhalt eingefügt: (2^1) Die Entscheidung über die Möglichkeit der Entnahme biologischer Proben unter den Bedingungen des Art. 88 Abs. (1^1) der Notstandsverordnung der Regierung Nr. 195/2002, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, gehört dem medizinischen Personal. Artikel 16 wird geändert und erhält folgenden Inhalt.

In allen Fällen, in denen biologische Proben entnommen werden, wird eine ärztliche Untersuchung der Person durchgeführt, um den klinischen Zustand zu beurteilen, der durch den kürzlichen Konsum alkoholischer Getränke oder psychoaktiver Substanzen hervorgerufen wurde. In der in Abs. 1 vorgesehenen Situation. (6) Der Arzt, der die ärztliche Untersuchung durchgeführt hat, füllt das Formular aus, dessen Muster in der Anlage Nr. enthalten ist. XNUMX zu den vorliegenden methodischen Normen.

Für den Fall, dass die ärztliche Untersuchung nicht durchgeführt werden kann oder bestimmte klinische Elemente nicht unter den in Anhang Nr. aufgeführten Kriterien bewertet werden können. Gemäß Art. 6 dieser methodischen Normen erfasst der Arzt die Gründe im Formular für jede einzelne Situation. Anhang Nr. 6 wird geändert und durch die Anlage ersetzt, die Bestandteil dieser Verordnung ist.“