Gesundheitsministerium: Impfung zu Hause und in zugelassenen Spezialkliniken

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Das Gesundheitsministerium gab diese Woche bekannt, dass die Impfung zu Hause, aber auch in Spezialkliniken nun für alle impfwilligen Rumänen möglich ist, aus verschiedenen Gründen jedoch nicht in ein Impfzentrum gelangen kann.

„Auf Ersuchen des Gesundheitsministeriums hat die rumänische Regierung in ihrer heutigen Sitzung, am 25. August, die Verordnung zur Regelung der Impfung gegen COVID-19 durch Hausärzte bei der Person zu Hause sowie die Impfaktivität in spezialisierten Ambulanzen genehmigt.
Gemäß dem normativen Gesetz beträgt der Satz für die Verabreichung des Impfstoffs gegen COVID-19 durch Hausärzte bei der Person zu Hause, die im Nationalen Elektronischen Impfregister als Impfdienst anerkannt ist, gemäß dem vollständigen Impfplan 60 Lei/ Impfung.

Für die Verabreichung des Impfstoffs durch Fachärzte in der Fachambulanz für klinische Fachgebiete, einschließlich der integrierten Ambulanz von Krankenhäusern, die im Nationalen Elektronischen Impfregister als Impfdienst anerkannt sind, beträgt der Satz gemäß dem vollständigen Impfschema 40 Lei /Impfung.

In den Tarifen sind auch die ärztliche Beratung sowie die Meldung und Überwachung von Nebenwirkungen nach der Impfung enthalten.

„Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit eine signifikante Anzahl von Menschen zu Hause beim Hausarzt geimpft werden kann.“ Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Impfung anzuregen und insbesondere ältere, immobile oder weniger mobile Menschen zu schützen. Für die Impfung zu Hause haben wir den Satz um 50 % auf 60 Lei/Impfung erhöht, von 40 Lei/Impfung im Büro, wobei die Differenz zur Deckung der Reisekosten gedacht war. Auch bei Patienten mit chronischen Erkrankungen kann mit der Impfung in spezialisierten Ambulanzen begonnen werden, gerade um diejenigen Menschen besser zu schützen, die im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 das höchste Risiko haben, zu erkranken und Komplikationen zu entwickeln“, erklärte der Gesundheitsminister , Ioana Mihăilă.

Die beiden Maßnahmen gelten voraussichtlich bis zum 31. März 2022. Bis dahin wurde auch die Tätigkeit der Impfung durch Hausärzte in ihren eigenen Praxen für Personen, die auf ihrer eigenen Liste eingetragen sind, für diejenigen ausgeweitet, die keine Familie haben Arzt oder für den der Hausarzt diese Leistungen nicht erbringt.“